Bayerns Forderung – Ein Anti-Doping-Gesetz muss her!

(04.02.2014)

Mit markigen Worten fordert der bayerische Justizminister Prof. Bausback ein effektives Anti-Doping-Gesetz. Er spricht von „schlagkräftigen Gesetzen„, die geschaffen werden müssten, um im Kampf gegen Doping „viel erfolgreicher zu sein„. So richtig neu ist das nicht, was da aus Bayern kommt. Seine Vorgängerin im Amt, die Frau Merk sah sich ebenfalls in der Vorreiterrolle, wenn es um den Ruf nach schärferen Strafgesetzen gegen Dopingsünder ging. Geht es nach Bausback, dann müssen Spezialtatbestände ins Strafgesetzbuch, nämlich der Tatbestand des Sportbetruges sowie Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den Sport vor Dopern und Manipulation zu schützen. Auch die Besitzstrafbarkeit soll uneingeschränkt gelten. Damit will Bausback dem Sportler zu Leibe rücken, weil bislang lediglich nicht geringe Mengen eine Besitzstrafbarkeit zur Folge haben. Kleinstmengen, die Sportler an Dopingmitteln bzw. Wirkstoffen bei sich haben, sollen zur Strafbarkeit führen. Nach Mitteilung der FAZ wird Bauback zitiert: „Jetzt wird gehandelt!

Bislang war Alles und jeder Entwurf in dieser Richtung aus Bayern unausgegoren und von politischem Kalkül. Wir werden sehen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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