Amateurfußballer kein Arbeitnehmer?

(26.02.2014)

Die Spieler der ersten Herrenmannschaft eines in der Niedersachsenliga spielenden Fußballvereins erhielten zwischen 9 EUR und 2 500 EUR monatlich. Für einen Teil der Amateursportler entrichtete der Verein Sozialversicherungsbeiträge, für andere nicht. Ein Rentenversicherungsträger forderte nach einer Betriebsprüfung 700 000 EUR für den Zeitraum von 2005 bis 2012.

Das LSG Niedersachsen-Bremen sieht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsnachforderungsbescheides. Das Vorliegen der Weisungsgebundenheit und somit Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und die Abführungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen richte sich danach, ob der Sportler unter Einsetzung seiner sportlichen Fähigkeiten primär wirtschaftliche Interessen verfolge. Allein die Vorgabe der Spielorte und die Befolgung der Traineranweisungen seien nicht ausreichend, da sie typisch für alle Mitglieder einer Fußballmannschaft sind – unabhängig davon, ob ein Beschäftigungs- oder Mitgliedschaftsverhältnis besteht. Bei einer vom 4. Senat frei gewählten Betragsgrenze von 350 EUR im Monat bei einem Zeitaufwand von ca. 100 Stunden im selben Zeitraum, sei keine Befriedigung eines eigenen wirtschaftlichen Interesses des Amateurfußballspielers zu sehen. Damit wäre die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht gerechtfertigt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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