Pechstein zieht Berufung zurück
(16.05.2013)
Nachdem Claudia Pechstein im Mai 2011 gegen den Nürnberger Pharmakologen Fritz Sörgel vor dem Landgericht Hamburg unterlegen war, legte sie Berufung gegen das Urteil ein. Unmittelbar vor Verhandlungsbeginn am Oberlandesgericht Hamburg hat Pechstein den Berufungsantrag nun aber zurückgezogen. Damit ist das Urteil aus dem Jahr 2011 rechtskräftig.
Ausgangspunkt war eine Aussage Sörgels im Bayerischen Rundfunk, in dem er sagte, dass die Retikulozyten Reporterzellen seien, „die uns zeigen, hier ist am Blutbildungssystem manipuliert worden. Das steht fest. Aber was es war, das können wir im Moment nicht sagen.“ Pechstein erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung, die Sörgel Aussagen dieser Art untersagte. Das Landgericht entschied dann jedoch, dass diese Aussagen über Manipulationen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin begründete die Rücknahme der Berufung damit, dass mittlerweile jeder weiß, “dass es eine medizinische Ursache für meine schwankenden und zweitweise erhöhten Retikulozyten gibt. Die mir von meinem Vater vererbte Blutanomalie wird nicht mal mehr vom Gutachter des Weltverbandes ISU in Frage gestellt.“
Pechstein war wegen erhöhter Retikulozyten-Werte vom Weltverband ISU 2009 für zwei Jahre gesperrt worden, ohne dass es einen positiven Dopingbefund gegeben hatte. Am 8. Februar 2011 war die Sperre abgelaufen. Nach Ablauf der Strafe nahm die Berlinerin wieder an Wettkämpfen teil, gehört mittlerweile wieder zur Weltspitze und plant ihren Start bei den Olympischen Spielen im kommenden Winter in Sotschi.
Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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