Prozessbeginn gegen Radprofi Stefan Schumacher am 10. April
(08.04.2013)
Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart. Dabei handelt es sich um einen Präzedenzfall: Zum ersten Mal steht in Deutschland ein überführter Dopingsünder wegen Betruges vor Gericht. Stefan Schumacher soll im Juni 2008 im Dienste des Teams Gerolsteiner seinem Chef Michael Holczer die Einnahme von Dopingmitteln verschwiegen haben. Nachdem Schumacher im Oktober 2008 positiv getestet wurde, kündigte Gerolsteiner den Vertrag und verlangt nun den in den 3 Monaten gezahlten Lohn in Höhe von 150.000 Euro zurück. Außerdem muss sich Schumacher ab Mittwoch vor dem Strafgericht verantworten.
Strafrechtlich interessant und letztendlich entscheidend wird die Frage sein, ob Schumacher den Straftatbestand des Betruges tatsächlich erfüllt hat. Das Landgericht wird die Frage klären müssen, ob Schumacher durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bei seinem Teamchef Michael Holczer einen Irrtum erregt hat. Schumacher selbst argumentierte in einem Spiegel – Interview in der vergangenen Woche, dass bei Holczer kein Irrtum vorgelegen haben könne, da er von der Einnahme des Dopings gewusst habe und so keine Fehlvorstellung über Tatsachen bei ihm erweckt werden konnte. Dies ist aber eine der Grundvoraussetzungen des Betruges im Sinne des § 263 StGB. Holczer, der hinter der Schumacher-Beichte Prozess-Strategie vermutet, wies die Vorwürfe jedoch zurück. „Das ist völlig aus der Luft gegriffen„, sagte der Ex-Teamchef und sprach von „taktischen Anschuldigungen„.
Dr. Steffen Lask
Autor:
Steffen Lask
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