Ermittlungen gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

(21.04.2013)

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen den Präsidenten des FC Bayern München Uli Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Hoeneß habe bereits im Januar 2013 über seinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht, so das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Dabei bestätigte er dem Magazin, dass es sich um ein Konto in der Schweiz handele. Im Ermittlungsverfahren wird nun die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige geprüft.

Grundsätzlich erlangt derjenige durch eine Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden Straffreiheit, der in vollem Umfang die bisher falschen oder unvollständigen Angaben ergänzt und berichtigt oder unterlassene Angaben nachholt, soweit die Steuerstraftat durch den Fiskus noch nicht entdeckt wurde und er nach der Berichtigung seiner Steuererklärung die nunmehr zutreffende Steuer unverzüglich an den Fiskus entrichtet und damit die Steuer ordnungsgemäß gezahlt hat. Dann, aber auch erst dann erlangt der Selbstanzeigende Straffreiheit. Haben die Ermittlungen allerdings bereits begonnen, ist es nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 zu spät dafür. Die Münchener Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob Hoeneß diesen Umstand nutzen kann.

Ursprünglich hatte Hoeneß nach eigenen Angaben geplant, die Angelegenheiten über das Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen zu regeln, das dann im Dezember 2012 aber nicht zustande gekommen ist. Aus dem Entwurf des Abkommens ging hervor, dass ein deutlich umfassenderer Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz geplant war. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen 10 Jahren sollten von 2013 an pauschal mit 21 – 41 % besteuert werden.

Hoeneß hatte darauf gehofft, dass seine Steuerhinterziehung durch das von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante deutsch-schweizerische Steuerabkommen legalisiert worden wäre und er dabei anonym hätte bleiben können“, so Joachim Poß stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Bei Steuerhinterziehung drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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