Breno bleibt in Haft – BGH verwirft Revision

(03.02.2013)

Die vom früheren Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München eingelegte Revision gegen seine Verurteilung wurde vom Bundesgerichtshof als „unbegründet“ verworfen, teilte die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München mit. Das Urteil gegen den 23-Jährigen, der wegen schwerer Brandstiftung in der von ihm angemieteten Villa im vergangenen Juli zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, ist somit rechtskräftig.

Mit der Revision wollte die Verteidigung Brenos das vor knapp sieben Monaten ergangene Urteil des Landgerichts München I mit der Begründung kippen, es habe sich zu wenig mit der Frage beschäftigt, ob Breno in der Tatnacht nicht nur sehr viel Alkohol getrunken, sondern auch Tabletten genommen habe, die Bewusstseinsstörungen hervorgerufen haben könnten. Die Nachprüfung des Urteils habe aber nach Ansicht des BGH „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, hieß es nach Angaben der Justizpressestelle.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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