Sinkewitz – Etappensieger vor dem Schiedsgericht

(21.06.2012)

Die Klage der NADA gegen Patrik Sinkewitz ist vor dem Deutschen Schiedsgericht abgewiesen worden. Die NADA wollte mit dieser Klage eine lebenslange Sperre gegen den Radprofi als Wiederholungstäter erreichen. Er habe ein weiteres Mal gegen die Dopingbestimmungen verstoßen, so der Vorwurf. In einem früheren Verfahren (2007) hatte Sinkewitz ein Geständnis abgelegt und war deshalb lediglich für ein Jahr, statt – wie üblich – für zwei Jahre gesperrt worden. Sinkewitz war im Februar des vergangenen Jahres erneut positiv auf ein verbotenes Wachstumshorman getestet und daraufhin vorläufig gesperrt worden. Im wesentlichen ging es in der sportrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der NADA und Sinkewitz um das Nachweisverfahren des Hormons HGH. Sinkewitz hat die Einnahme von Wachstumshormonen bestritten. Er ist ab sofort wieder startberechtigt. Die NADA will das Urteil nicht akzeptieren und die zweite Instanz – den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne CAS – bemühen.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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