Hauptverhandlungsbeginn gegen den Noch-Bayern-Profi Breno

(14.06.2012)

Die Hauptverhandlung gegen Breno wegen schwerer Brandstiftung hat gestern begonnen. Damit wird dem Profi, dessen Vertrag am 30.06.2012 bei den Bayern ausläuft, ein Verbrechen zur Last gelegt. Ein Verbrechen bedeutet, dass die Mindestfreiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung nicht unter einem Jahr liegt. Das Gericht hat weitere neun Verhandlungstage zunächst anberaumt, in denen die Tat und die Schuld des Angeklagten geklärt werden soll. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird das Gericht darüber zu befinden haben, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das kann geschehen, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Das Gericht wird über Auflagen zu befinden haben, die in der Bewährungszeit zu erbringen sind. Davon wird maßgeblich abhängen, ob Breno Deutschland in Richtung Italien wird verlassen dürfen. Er wird nämlich in Zusammenhang mit Lazio Rom gebracht.

Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weitergeht.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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