Seglerinnen – Streit um Olympianominierung vor Gericht
(13.03.2012)
Die Seglerinnen der 470er Klasse Tina Lutz und Susann Beucke kämpfen vor dem Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung um ihre Olympianominierung. Der Deutsche Segler Verband hat die beiden für die Olympischen Spiele in London nicht berücksichtigt. Den Vorzug erhielten Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher. Kadelbach/Belcher hatten sich bei der WM – der nationalen Qualifikation im australischen Perth im Dezember – aus Sicht der Nichtnominierten äußerst unsportlich verhalten, weil sie sich im Wesentlichen darauf konzentriert hatten, Lutz/Beucke abzublocken. Der Gang vor das Landgericht Hamburg wurde notwendig, nachdem der Deutsche Segler Verband einer Entscheidung durch das Sportschiedsgericht seine Zustimmung verwehrt hatte.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
Website
Tags:
einstweilige Verfügung Landgericht Segeln Olympianominierung