Fußballtrainer erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht

(01.11.2011)

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem Berufungsverfahren dem früheren Cheftrainer der Lizenzmannschaft des SC Paderborn Recht gegeben. Das LAG hat den Verein zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages verurteilt. Das LAG hat dabei Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag zwischen dem Trainer und dem Verein für unwirksam erachtet. Die Vertragsparteien hatten u.a. vereinbart, dass im Falle einer Freistellung des Trainers dieser keine Punktprämien, sondern lediglich die Grundvergütung erhalte und die Aufstiegsprämie sollte nur anteilig gewährt werden. Die Parteien hatte darüber hinaus vereinbart, dass innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Monaten ab Fälligkeit die Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen seien. Der Wegfall der Punktprämie sei unwirksam, so das LAG, weil dies einen einseitigen Änderungsvorbehalt durch den Verein zulasten des Trainers bezüglich der Höhe der im Falle der Freistellung aus Annahmeverzuges zu zahlenden Vergütung beinhaltet. Das sei für den Trainer unzumutbar. Die Unwirksamkeit dieser und auch der lediglich anteiligen Aufstiegsprämie ergebe sich im Übrigen daraus, dass es der Verein allein durch die Freistellung – ob berechtigt und nachvollziehbar oder grundlos und willkürlich – in den Händen habe, den Trainer in seiner Einkommensposition zu beschränken.

Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/11_10_2011/index.php

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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