Strafurteil gegen Triathletin Hütthaler

(23.08.2011)

Das Bezirksgericht Wien-Fünfhaus hat die frühere österreichische U-23-Europameisterin Lisa Hütthaler wegen der illegalen Weitergabe verbotener Dopingmittel für schuldig befunden. Das Gericht hielt aber einen weiteren Strafausspruch für nicht notwendig, weil Hütthaler bereits wegen ihres Angebots gegenüber einer Labor-Mitarbeiterin auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 20.000,00 für einen negativen Dopingtest zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Hütthaler war positiv im Rahmen einer Trainingskontrolle getestet worden. Sie hatte die Mitarbeiterin, die für ein von der WADA akkreditiertes Büro arbeitete, „bestechen“ wollen. Hütthaler war u.a. als Belastungszeugin gegen Stefan Matschiner aufgetreten und hatte diesen belastet, was sich für sie strafmildernd ausgewirkt haben dürfte. Das neuerliche Verfahren war gegen sie angestrengt worden, weil sie die noch in ihrem Besitz befindlichen Dopingmittel weitergegeben habe. Nach Medienberichten soll sie diese u.a. einem Journalisten überlassen haben.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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