Jens Lehmann ./. Tim Wiese

(29.08.2011)

Der frühere Nationalkeeper Jens Lehmann bekommt von Tim Wiese kein Schmerzensgeld. Das Landgericht München II hat die Klage von Lehmann gegen Wiese abgewiesen. Lehmann hatte Wiese auf Zahlung von € 20.000,00 in Anspruch genommen, weil dieser ihn angeblich beleidigt hätte. Lehmann hat folgende Äußerung von Wiese zum Anlass für seine Klage genommen: „Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene!“ Diese Äußerung rechtfertige keine Schmerzengeldzahlung zugunsten von Lehmann. In das Persönlichkeitsrecht sei nicht in rechtswidriger Weise eingegriffen, so dass eine Schadensersatzzahlung ausgeschlossen sei. Das Landgericht hatte die Persönlichkeitsrechte von Lehmann und die Rechte auf Meinungsfreiheit von Wiese gegeneinander abzuwägen. Die Meinungfreiheit decke auch starke Formulierungen. Dabei ist vor allen Dingen zu berücksichtigen, welches Niveau der verbalen Auseinandersetzung im Profifußball zwischen Konkurrenten gelte. Es dürfe nicht jede Aussage auf die Goldwaage gelegt werden. Das Urteil vom 25.08.2011 ist noch nicht rechtskräftig.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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