Landgericht weist Amerells Schadenersatzklage ab

(13.05.2011)

Das Landgericht Herchingen hat die Schadensersatzklage des früheren DFB-Schiedsrichterbetreuers Amerell gegen den ehemaligen FIFA Schiedsrichter Kempter abgewiesen. Amerell hatte eine Klage auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 150.000,00 gegen Kempter erhoben und diese  mit dem Vorwurf begründet, Kempter habe durch Äußerungen in der Öffentlichkeit seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das sahen die Richter anders. Das klageabweisende Urteil kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung mit der Berufung angegriffen werden. Es ist also noch nicht rechtskräftig. Ganz offensichtlich hatte Amerell mit einem solchen Ausgang in dieser Instanz gerechnet. Er hatte noch zuletzt vergeblich versucht, die Richter der Zivilkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Anträge wurden aber zurückgewiesen. Bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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