Der Staat vs. Stefan Schumacher

(27.10.2010)

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Medienberichten zufolge gegen den Radprofi Stefan Schumacher Anklage wegen Betruges erhoben. Schumacher ist sowohl durch einen positiven Dopingbefund anlässlich der Tour de France 2008 als auch durch ein positives Dopingresultat bei den Olympischen Spielen in Peking aufgefallen und schließlich zu Recht gesperrt worden. Ihm war CERA – Doping nachgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft sieht offensichtlich den für eine Anklageerhebung notwendigen hinreichenden Verdacht, dass Schumacher betrogen hat. Der Vorwurf: Er hat – wie viele Profis vor ihm – (schriftlich) erklärt, nicht zu dopen. Diese Erklärung hat er nicht nur gegenüber den Veranstaltern u.a. der Tour de France, sondern wohl auch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber dem Team Gerolsteiner – Holczer – abgegeben. Sollten die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des damaligen Rennstalls – nämlich die Zahlungen der monatlichen Gehälter – nur deshalb erfolgt sein, weil der Rennstall an die Dopingfreiheit seines Fahrers geglaubt hat, so könnte man tatsächlich an Betrug denken.

So ähnlich ist doch Jan Ulrich auch ergangen. Insoweit verwundert es, dass man sich im Umfeld von Herrn Schumacher wundert. Völlig neben der Sache liegt Einwand, der Fall sei doch sportrechtlich abgeschlossen. Die sportrechtliche Sperre hat nichts mit einer strafrechtlichen Bewertung der Angelegenheit zu tun.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Stuttgart entscheidet. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Ich werde weiter berichten.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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