Erfolgreiche Klage gegen Vereinsausschluss

(12.07.2010)

Der von uns vertretene Kläger hat sich mit seiner Klage gegen einen Vereinsausschluss gewandt. Die Klage hatte in der ersten Instanz Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist seit mehr als vier Jahrzehnten Mitglied eines Berliner Rudervereins. Der Verein hatte mit Beschluss der Mitgliederversammlung die Satzung des Vereins geändert. Mitgliedsbeiträge sollten ausschließlich durch Einzugsermächtigung entrichtet werden. Der Kläger erteilte keine Einzugsermächtigung. Letztlich wurde er aus dem Verein ausgeschlossen, ebenso wie zwei weitere Mitglieder, obwohl der Kläger bereit war, den Mitgliedsbeitrag 10 Jahre im voraus zu zahlen. Das Amtsgericht folgt in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen der Argumentation des Klägers und hält den Ausschluss für grob unbillig. Der Beschluss der Mitgliederversammlung, durch welchen der Kläger ausgeschlossen worden ist, sei unwirksam und die Mitgliedschaft des Klägers bestehe fort. Die Satzung des Vereins sah zwar die Möglichkeit des Ausschlusses als vereinsrechtliche Sanktion wegen schwerwiegender Verletzung der satzungsgemäßen Pflichten vor, aber die Bestrafung des Klägers mit dem Vereinsausschluss wegen der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung stehe in krassem Missverhältnis zu der geahndeten Verfehlung. Die Ordungsmaßnahme Vereinsausschluss ist unverhältnismäßig zur Bedeutung des Satzungsverstoßes. Der Vereinsausschluss lässt sich eben nicht allein mit dem Grundsatz der Vereinsautonomie rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Verein Berufung gegen das Urtreil zum Landgericht Berlin erhebt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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