Boateng nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück
(28.07.2010)
Der Fußballprofi Kevin-Prince Boateng hat den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten – nach Medienberichten – zurückgenommen. Damit ist er rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Boateng war von der Staatsanwaltschaft Berlin ebenso wie seinem früheren Klubkollegen Patrick Ebert der Vorwurf der Sachbeschädigung gemacht worden. Beide sollen mehrere Autos beschädigt haben. Sie haben beide zunächst den Vorwurf bestritten. Ebert hatte unmittelbar vor der Hauptverhandlung seinen Einspruch zurück genommen. Ihm folgt nun Boateng. Die Verhandlung sollte heute stattfinden. Ebert war wohl als Zeuge geladen.
Gegen einen Strafbefehl, der grundsätzlich ohne Hauptverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht erlassen wird, wenn es sich bei der vorgewofenen Tat um ein Vergehen handelt, kann man innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Es folgt dann regelmäßig eine Hauptsverhandlung, in der der Vorwurf verhandelt wird.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
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