Zwei Meldungen zu: Profi-Radsport und Strafrecht

(11.06.2010)

1.

Nach Medienberichten (L´Équipe) ermittelt die französische Staatsanwaltschaft gegen die Teams Astana und Caisse d´Epargne. Während der Tour de France 2009 sind Spritzen gefunden worden. In Laboruntersuchungen sind angeblich Rückstände analysiert worden, die auf Eigenblutdoping schließen lassen könnten. 

Das klingt alles sehr vage !

2.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bernhard Kohl und Michael Rasmussen – beide Träger des Bergtrikots bei der Tour de France – eingestellt. Es wird gegen die beiden ehemaligen Radprofis keine Anklage erhoben; im Gegensatz zum ehemaligen Sport-Manager Matschiner. Er wird sich wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz zu verantworten haben. Kohl und Rasmussen hatten sich nach Ansicht der Anklagebehörde finanziell an der Anschaffung einer Blutzentrifuge beteiligt, die zum Zwecke des Blutdopings betrieben worden sei. Kohl und Rasmussen konnte jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 die Nutzung der Zentrifuge gegen Bezahlung anderen Sportlern ermöglicht haben.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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