Strafurteil gegen Radprofi Ricco
(30.06.2010)
Der italienische Radprofi Riccardo Ricco vom zweitklassigen Team Ceramica Flaminia ist in Frankreich von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 verurteilt worden. Damit wurde sein Dopingvergehen anlässlich der Tour de France 2008 strafrechtlich geahndet. Ricco war auf das EPO-Mittel Cera positiv getestet worden, nachdem er zuvor in überlegener Manier zwei Etappen gewonnen hatte. Er war bereits in Italien zu einer Geldstrafe verurteilt worden, was seine Verteidiger vor dem französischen Gericht erfolglos geltend gemacht haben, um so eine Verurteilung zu verhindern.
Ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) oder auch den Grundsatz des Strafklageverbrauchs scheint hier naheliegend.
Was verbirgt sich hinter diesem Rechtsgrundsatz ? Der Verbrauch der Strafklage tritt ein, wenn ein früheres Verfahren wegen der Tat, die Gegenstand des neuerlichen Verfahrens ist, vollständig abgeschlossen ist. Die Sperrwirkung des Doppelbestrafungsverbotes macht eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen der gleichen Tat unzulässig.
Aber: Urteile ausländischer Gerichte verbrauchen die Strafklage für Gerichte in Deutschland nicht. Die ausländischen Urteile findendurch deutsche Gerichte im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung. Soweit dieser Grundsatz auch in Frankreich gilt – wovon wir ausgehen – ist die Entscheidung des franzözischen Strafgerichts, dass sich über die Einwände der Verteidigung hinweggesetzt hat, nachvollziehbar.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
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