Neues im Fall Pechstein
(28.04.2010)
Claudia Pechstein scheiterte mit einem Eilantrag beim Schweizer Bundesgericht, mit welchem sie eine offizielle Teilnahme am Training der Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft erreichen wollte. Das Schweizer Bundesgericht kündigte zugleich eine endgültige Entscheidung über den von Pechstein eingereichten Antrag für Juli 2010 an. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bliebe Pechstein noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den zu bestreiten Pechstein bereits angekündigt hatte.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
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