Klage gegen Vereinsausschluss

(26.04.2010)

Wir haben Klage erhoben gegen den Beschluss einer Mitgliederversammlung eines Sportvereins. Die Mitgliederversammlung hat auf Veranlassung des Vereinsvorstandes langjährige Vereinsmitglieder ausgeschlossen, weil diese keine Einzugsermächtigung erteilen wollten. Die Einzugsermächtigung – so hatte der Verein im Rahmen einer Satzungsänderung beschlossen – sei ab sofort die einzige Möglichkeit, den Vereinsbeitrag zu zahlen. Wer die Ermächtigung nicht erteilt, fliegt raus, egal wie lange er Mitglied im Verein ist und egal, ob er jemals einen Beitrag schuldig geblieben ist oder verspätet gezahlt hat. Das spiele keine Rolle. Die nach der Vereinssatzung schärfste Sanktion sei unümgänglich und gerecht. Der Vereinsausschluss sei das einzige Mittel diesem „vereinsschädigenden Verhalten“ zu begegnen.

Es bleibt abzuwarten wie das Gericht entscheiden wird. Wir werden über den Fortgang des Prozesses berichten.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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