Anklageerhebung der Wiener Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz

(26.04.2010)

Die Staatsanwaltschaft in Wien hat Anklage gegen einen früheren Radprofi erhoben. Der ORF berichtet von der Anklageerhebung gegen Christof Kerschbaum.

Das österreichische Anti-Doping-Gesetz regelt in § 22 a strafbares Verhalten. Danach wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bestraft, der zu Zwecken des Dopings im Sport verbotene Wirkstoffe in Verkehr setzt oder bei anderen anwendet oder verbotene Methoden (bspw. Blutdoping oder Gendoping) bei anderen anwendet.

Gleichzeitig sind wohl die den Radprofi mit Dopingmitteln versorgenden Apotheker mitangeklagt worden. Kerschbaum war im März des vergangenen Jahres vorläufig festgenommen worden. Er soll weitere Kollegen versorgt haben, indem er an diese die Dopingmittel weitergegeben habe.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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