C. Pechsteins Revision vor dem Schweizer Bundesgericht
(09.03.2010)
Claudia Pechstein hat Revision beim Schweizer Bundesgericht eingereicht, mit dem Ziel einer neuen Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS/TAS. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn durch C. Pechstein neue Beweismittel beigebracht werden, die zum Zeitpunkt der früheren Verhandlung vor dem CAS/TAS noch nicht vorgelegen haben. Pechsteins Management geht davon aus, dass es über derartige Beweismittel verfüge. Die Rede ist von mehreren hämatologischen Gutachten, die dem Revisionsantrag beigefügt seien. Das Schweizer Bundesgericht hatte vor einigen Wochen die Beschwerde von C. Pechstein gegen das CAS Urteil verworfen. Sollte der Revision ebenfalls der Erfolg versagt bleiben, beabsichtigt C. Pechstein nach eigenem Bekunden den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
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