Pechstein – Antrag auf Starterlaubnis an das IOC-ad-hoc-Gericht

(15.02.2010)

Claudia Pechstein hat an den DOSB geschrieben und gebeten, sich für ihr Startrecht bei den Olympischen Winterspielen einzusetzen. Die Frist bis zu der sie vom DOSB eine Stellungnahme erbeten hatte, ist heute ergebnislos verstrichen, weshalb sie sich entschlossen hat, einen Antrag beim ad-hoc Gericht des IOC in Vancouver einzureichen. Nach eigenem Bekunden von C. Pechstein wird der Antrag durch ihren Bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Krähe persönlich überreicht. Gleichzeitig hat sich Pechstein wohl entschieden, Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen die Verantwortlichen der ISU und deren Rechtsanwälte Dr. Gerhardt Bubnik und James Hawkins zu erstatten, weil diese angeblich Beweise unterdrückt hätten. Es handle sich insoweit um eine sachverständige Einschätzung des für die ISU arbeitenden Dr. Sottas. Dr. Sottas hatte zunächst für die ISU deren Vorwürfe gegen Pechstein gestützt, ist aber vor dem CAS nicht angehört worden. Die Frage: Warum nicht ? Es bleibt abzuwarten, wie die ISU auf diese Vorwürfe regieren wird.

Der Prozessbetrug ist ein Sonderfall des Betruges. Eine Strafbarkeit wegen des Vermögensdelikts – Betrug – nach deutschem Strafrecht setzt einen vermögenswerten Streitgegenstand voraus.

Das mag auf den ersten Blick noch zutreffen, weil mit der vom ISU verhängten Sperrfrist C. Pechstein über zwei Jahre hinweg durch den Richterspruch des CAS gehindert wird, Startgelder und Siegprämien geltend zu machen. Das kann man wohl als Schaden bezeichnen.

Entscheidend für die Betrugsstrafbarkeit ist aber, dass der von der ISU rechtswidrig, in betrügerischer Weise erstrebte Vorteil – Sperre – die Kehrseite des Schadens darstellt. Vorteil und Schaden müssen stoffgleich sein. Vorteil und Schaden sind die beiden Seiten der Medaille.

Daran scheitert die Strafbarkeit wegen (Prozess-) Betruges. Die durch das CAS bestätigte Sperrfrist ist nicht die Kehrseite der Vermögenseinbuße bei C. Pechstein. Das Urteil nimmt nicht direkt auf das Vermögen von C. Pechstein Einfluss; indirekt schon.

Ein klageabweisendes Urteil des CAS, mit welchem ein Zahlungsanspruch von C. Pechstein gegen die ISU – etwa wegen falschen Vortrags der ISU vor Gericht – abgelehnt worden wäre, würde den Fall eines Prozessbetruges verwirklichen.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
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