Jan Ulrich wehrt sich
(02.02.2010)
Jan Ulrich hat gegen Journalisten des WDR Strafanzeige erstattet. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Köln. Sein Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten Informationen in einer Sendung des WDR am 05.10.2009 veröffentlicht, die aus Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg stammen.
Die Journalisten Kowasch und Meutgens – die auf der Internetpräsenz des WDR „sport inside“ als die verantwortlichen Autoren namentlich genannt werden – beziehen sich auf ein „Blutgutachten der ermittelnden Freiburger Staatsanwaltschaft„, welches angeblich von „Auffälligkeiten im Jahr 1997 und dem ersten Halbjahr 2006“ spricht.
Im Oktober 2009 ist beim WDR noch die Rede von: „Jan Ulrich schweigt dazu.“ Er hat es sich offensichtlich anders überlegt.
In Betracht kommt ein strafrechtlicher Vorwurf wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b StGB. Täter kann hier nur ein Amtsträger oder Richter sein. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist ebenfalls tauglicher Täter. Eine strafbare Beteiligung eines Journalisten ist durchaus möglich, auch wenn der Journalist kein Amtsträger ist. Der Journalist kann sich grundsätzlich der strafbaren Beihilfe schuldig machen.
Wie auch immer. Die Ermittlungen werden zeigen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
Website
Tags: