Jan Ullrich – Sportrechtlicher Prozesserfolg

(19.02.2010)

Wie gestern bekannt wurde, ist das sportrechtliche Verfahren gegen Jan Ullrich vor der Disziplinarkammer für Dopingfälle des Schweizer Olympischen Kommitees – Swiss Olympic – eingestellt worden. Der Grund: Ullrich unterliegt nicht der Disziplinargewalt der Disziplinarkammer. Jan Ullrich hatte im Jahre 2006 seine Schweizer Profilizenz zurückgegeben. Die aktuellen Doping-Regularien in der Schweiz sehen seit dem 01.01.2009 eine Sanktionierung auch nach Lizenzrückgabe und Austritt aus dem Schweizer Verband vor. Die Regeln entfalten Rechtswirkung vom 01.01.2009 und ermöglichen keine rückwirkende Anwendung.

Das hat nichts mit Schweizer Beamtendeutsch zu tun – wie man in Onlinemedien lesen konnte, sondern ist schlicht: Fehlerfreie Rechtsanwendung.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt



Autor:
Steffen Lask
steffen.lask@ecovis.com
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