Endgültig – Pechstein nicht bei den Olympischen Winterspielen
(27.01.2010)
Der Eilantrag von Claudia Pechstein, mit dem sie schließlich die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver erstreiten wollte, ist durch das Schweizer Bundesgericht abgelehnt worden. Damit steht endgültig fest: Pechstein geht bei Olympia nicht an den Start. Mit dem Eilantrag wollte Pechstein die Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zur Urteilsverkündung durch das Schweizer Bundesgericht einstweilig erreichen. Pechstein hatte das Schweizer Bundesgericht angerufen, nachdem die gegen sie verhängte Sperrfrist durch das CAS/TAS bestätigt worden war. Die summarische Prüfung – wie es im einstweiligen Rechtsschutzverfahren heißt – ist zu Lasten von Claudia Pechstein ausgegangen und damit wirft bereits die Entscheidung im Hauptsachverfahren ihre Schatten voraus. Die Entscheidung bleibt abzuwarten, obwohl die Chancen, dass das Schweizer Bundesgericht die Entscheidung des CAS/TAS aufheben wird, als gering einzuschätzen sind.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
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