Bestätigung der Sperrfrist gegen Radprofi Schumacher
(27.01.2010)
Das CAS/TAS in Lausanne hat die zweijährige Doping-Sperre gegen Schumacher bestätigt. Die Sperrfrist endet am 27.08.2010 und ist damit früher abgelaufen als ursprünglich bis Januar 2011 festgelegt, so die Einschränkungen durch den Internationalen Sportgerichtshof, der lediglich den Beginn der Sperre nach vorn verschoben hat. Schumacher war nach den Olympischen Spielen 2008 nachträglich auf das Dopingmittel Cera positiv getestet worden. Offensichtlich erwägt Schumacher den Gang an das Schweizer Bundesgericht.
Wie so viele vor ihm beschwört er gebetsmühlenartig die Öffentlichkeit, er habe keine Dopingverfehlungen begangen. Was soll man von ihm halten ? Von Schumacher, der da bereits im Mai 2005 erstmalig auffiel mit einem stimulierenden Wirkstoff Cathin, für den sich dann eine Ausnahmegenehmigung fand, der im September 2007 unmittelbar vor den Weltmeisterschaften mit einem Hämatokritwert von 50,5 % getestet wurde, aber letztlich wegen eines 16,9 g/dl Hämoglobinwertes bei einem Grenzwert von 17,0 g/dl nicht mit einer Schutzsperre belegt worden war und bei dem schließlich im Oktober 2007 eine Blutkontrolle wegen eines Autounfalls die Einnahme von Amphetaminen ergab. Dieses Ergebnis hatte wiederum keine sportrechtlichen Sanktionen zur Folge, weil die Analyse nicht im Rahmen des Trainings- und Wettkampfgeschehens durchgeführt worden ist.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Autor:
Steffen Lask
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