Veranstalter des Zugspitz-Berglaufs vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung

(23.11.2009)

Der Veranstalter des Zugspitz-Berglaufes 2008 muss sich ab heute vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen verantworten. Er ist angeklagt wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und darüber hinaus wegen fahrlässiger Körperverletzung. Am 13. Juli des vergangenen Jahres startete um 9.00 Uhr der Extremlauf auf die Zugspitz zum neunten Mal. Zwei der mehr als 700 Teilnehmer brachen völlig erschöpft und unterkühlt unmittelbar vor dem Ziel zusammen und verstarben. Weitere Läufer mussten auf der Intensivstation behandelt werden, weil auch sie erhebliche Verletzungen erlitten hatten.

Am Rande sei hier erwähnt, dass in einem (rechtskräftigen) Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe ausgesprochen worden ist, diese sehr wohl als Vorstrafe zu werten ist. Anders verhält es sich bei der Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Es handelt sich um zwei völlig verschiedene strafprozessuale Verfahren.

Dr. Steffen Lask



Autor:
Steffen Lask
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