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Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft: Nachträglichen Rechnungskorrekturen gelten nicht rückwirkend
21.11.2024Rechnungskorrekturen können in bestimmten Fällen Rückwirkung entfalten. Im Rahmen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts sind dabei jedoch bestimmte Rechnungsinhalte zwingend vorausgesetzt. Fehlende Angaben in der Rechnung führen dazu, dass Unternehmen die Vereinfachungsreglung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftshier nicht mehr anwenden dürfen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater Steffen Baierlein aus Neumarkt i. d. OPf.
Ein innergemeinschaftliches Reihengeschäft ist eine besondere Form des Reihengeschäfts im europäischen Warenverkehr. Es liegt vor, wenn drei Unternehmen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Handel betreiben. Die Ware wird dabei direkt vom ersten Unternehmen zum dritten in der Reihe transportiert. Dies führt dazu, dass sich der mittlere Unternehmer unter Umständen im Bestimmungsstaat umsatzsteuerlich registrieren muss. Das ist dann der Fall, wenn der mittlere Unternehmer im Reihengeschäft der Empfänger der bewegten (unter Umständen steuerfreien Lieferung ist, und er demzufolge den innergemeinschaftlichen Erwerb im Empfängerland zu erklären und zu versteuern hat.
Dreiecksgeschäft vereinfacht Handel
Für diese bestimmte Konstellation existiert eine Vereinfachung: das Dreiecksgeschäft. Sind die Voraussetzungen für das Dreiecksgeschäft erfüllt, ist keine Registrierung des mittleren Unternehmers im Empfängerland erforderlich. Der Grund: Der innergemeinschaftliche Erwerb des mittleren Unternehmers gilt dort kraft Fiktion angenommen bereits als besteuert. Die Steuerschuld für seine lokale Lieferung, also die Lieferung im Empfängerland, wird dadurch auf den letzten Abnehmer übertragen.
Wann gilt die Vereinfachungsregel?
Damit die Vereinfachungsregelung greift, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es handelt sich um drei Unternehmer aus verschiedenen EU-Ländern.
- Alle Unternehmer sind umsatzsteuerlich registriert und besitzen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) aus drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.
- Die Ware muss direkt vom ersten zum letzten Unternehmer gelangen.
- Der erste Abnehmer darf nicht im Mitgliedsstaat, in dem die Beförderung endet, ansässig sein. Es muss also eine USt-IdNr. verwenden, die nicht von den Mitgliedsstaaten erteilt wurde in dem die Warenbewegung beginnt oder endet.
- Das letzte Unternehmen muss die USt-IdNr. des Mitgliedsstaats verwenden, in dem die Beförderung endet.
Außerdem darf das mittlere Unternehmen in seiner Rechnung an den letzten Abnehmer die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Es muss zudem
- auf das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft und die damit überwälzte Steuerschuldnerschaft hinweisen sowie
- seine und die USt-IdNr. des Leistungsempfängers angeben.
Der Fall
In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) lagen bis auf die korrekte Rechnungsstellung alle Voraussetzungen für das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft vor. Der Kläger wollte eine zuvor falsch geschriebene Rechnung korrigieren um so die Vereinfachung des Dreiecksgeschäfts anwenden. Dazu korrigierte er nachträglich die notwendigen Hinweise auf das Dreiecksgeschäft und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Abnehmer.
Das Urteil
Das akzeptierte weder das Finanzamt noch der BFH (Urteil vom 17. Juli 2024, XI R 35/22). Der BFH begründete die Entscheidung damit, dass nach Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH)der Rechnungshinweis zwingende Voraussetzung für die Rechtsfolge des innergewerkschaftlichen Dreiecksgeschäfts ist. Dieses kann ein Unternehmen aber nicht durch nachträgliche Rechnungskorrektur rückwirkend herbeiführen.
Problematisch sind daher Fälle, in denen Unternehmen das innergemeinschaftliche Reihengeschäft nicht erkennen und dies, wie im vorliegenden Streitfall, im Rahmen einer Betriebsprüfung auffällt. Aber auch in Fällen, in denen das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft gewollt war, kann die Vereinfachung aufgrund falscher Rechnungsstellung scheitern. Von der Vereinfachungsregel können Unternehmen bei nachträglicher Erkenntnis keinen Gebrauch machen. Die Konsequenz ist, dass die Regelung nicht greift und nicht geheilt werden kann, also unwirksam bleibt.
Was gilt es bei Reihengeschäften zu beachten?
Greift die Vereinfachungsregelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts nicht, muss sich der mittlere Unternehmer des Reihengeschäfts sich im jeweiligen Bestimmungsland registrieren und die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die anschließende Inlandslieferung anmelden und abführen. Außerdem kann er gegebenenfalls einen Vorsteuerabzug geltend machen.
„Hier zeigt sich wieder, dass grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte besondere Aufmerksamkeit verdienen. Nur wenn Unternehmer im Vorhinein den Sachverhalt identifizieren und fachlich beurteilen, können sie unangenehmen Überraschungen vermeiden“, sagt Ecovis-Steuerberater Steffen Baierlein.
FAQ zum Kassengesetz: Die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst
21.11.2024Das Kassengesetz, also das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, gilt bereits seit Ende 2016. Doch einige Punkte blieben bisher unklar. Das Bundesministerium der Finanzen hat nun in einem FAQ die häufigsten Fragen zur Umsetzung des Kassengesetzes beantwortet.
Kassengesetz: Manipulationen verhindern
Seit 1. Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Diese verhindert durch eine unveränderbare Protokollierung der Kassendaten eine Manipulation. Die TSE vergibt für jede Transaktion eine einmalige Transaktionsnummer, die mögliche auftretende Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar macht.
Ein weiteres Mittel zur Verhinderung von Steuerausfällen ist die Belegausgabepflicht. Dadurch kann das Finanzamt im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung leichter nachprüfen, ob Unternehmen Geschäftsvorfälle einzeln festgehalten haben oder ob die Kasse manipuliert wurde. Alternativ zu einer elektronischen Registrierkasse können Unternehmer weiterhin eine offene Ladenkasse verwenden. Für diese besteht keine Belegausgabepflicht. „Aber auch eine offene Ladenkasse muss ordnungsgemäß geführt werden und für eine Kassen-Nachschau überprüfbar sein“, weiß Andre Strunz, Steuerberater bei Ecovis in Hannover.
Pflichtangaben für Belege und Folgen bei Nichtbeachtung
Zu den Pflichtangaben der elektronischen Belege gehören
- der Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- das Datum der Belegausstellung,
- der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns und der Vorgangsbeendigung,
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der Leistung sowie
- das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag.
Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann im schlimmsten Fall zu einer Verwerfung der Buchführung und zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen.
Anwendungsbereich der TSE bei elektronischen Aufzeichnungssystemen
Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen erstellt. Sobald Systeme in der Lage sind, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen, fällt der entsprechende Teil der Software – jedoch nicht das gesamte System – unter die Aufzeichnungspflichten. Wichtig ist hierbei, dass das System „kassensturzfähig“ ist, also dass eine Überprüfung des Ist-Bestandes der Kasse mit dem Soll-Bestand möglich ist.
Bei mobilen Endgeräten, also Handhelds, ist zu unterscheiden, ob sie ein Teil eines Aufzeichnungssystems sind oder als Eingabegerät einzustufen sind. Sofern sich das Gerät offline, also ohne Anbindung an eine andere, zentrale Kasse betreiben lässt, ist es unmittelbar an eine TSE anzubinden.
Die TSE in der Praxis
Die Grunddaten der Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit eindeutig in ihre Einzelpositionen, also die verkauften Artikel oder die erbrachte Leistung, aufgegliedert werden können. Daneben sind der endgültige Einzelverkaufspreis, der dazugehörige Umsatzsteuersatz und -betrag, vereinbarte Preisminderungen, die Zahlungsart, das Datum der Zeitpunkt des Umsatzes sowie die verkaufte Menge beziehungsweise Anzahl anzugeben.
Für jede Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalls oder eines anderen Vorgangs muss unmittelbar eine neue Transaktion gestartet werden. Ein Vorgang ist beispielsweise dann zu starten, wenn aufgrund einer Bestellung Ware produziert wird, Anzahlungen geleistet werden oder für den Rücktritt von der Bestellung eine Zahlung vereinbart wurde.
Was gilt für Trinkgeld?
Eine Besonderheit gilt bei Trinkgeldern:
- Trinkgelder an den Unternehmer sind Teil des Umsatzes und damit zwingend zu erfassen.
- Bei Trinkgeldern an Angestellte ist zu beachten, dass diese getrennt vom betrieblichen Bargeldbestand aufbewahrt werden sollten.
„Wenn Unternehmer Trinkgelder in den Geldbestand der Kasse aufnehmen, müssen sie darüber Aufzeichnungen erstellen und diese mit einer TSE absichern“, erklärt Strunz.
Ausfall der TSE
Im Regelfall darf ein elektronisches Aufzeichnungssystem oder eine Gruppe elektronischer Aufzeichnungssysteme genau einer TSE zugeordnet sein. Lediglich bei einer Störung darf auf eine zweite TSE zugegriffen werden. Umgekehrt dürfen jedoch mehrere Kassen an eine TSE angebunden werden. Die TSE darf genutzt werden, solange alle Zertifizierungen und die kryptografischen Zertifikate der TSE gültig sind. Fällt die TSE aus, müssen die Ausfallzeiten und -gründe dokumentiert werden. Wenn das elektronische Aufzeichnungssystem in dieser Zeit weiter betrieben wird, muss der Ausfall auf dem Beleg ersichtlich sein, die Belegausgabepflicht besteht in diesem Fall fort. Die Belegausgabepflicht entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit.
Was Unternehmerinnen und Unternehmer bei einer Kassen-Nachschau beachten müssen
Bei der Kassen-Nachschau überprüfen zwei Finanzbeamte ohne Voranmeldung die Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen, also die Kasseneinnahmen und -ausgaben. Unternehmer müssen in diesem Fall die elektronischen Daten unmittelbar zur Verfügung stellen – wie genau, ist nicht festgelegt. „Steht bei Ihnen der Kassenprüfer vor der Tür, dann rufen Sie am besten sofort Ihren Steuerberater an“, rät Andre Strunz.
Schafft der Unternehmer eine neue Kasse an, dann darf er die alte Kasse nicht ohne Weiteres entsorgen, wenn in dieser Kasse noch Daten gespeichert werden. Sind die Daten verloren, darf das Finanzamt in der Regel schätzen.
Das FAQ in der Praxis
Das FAQ zum Kassengesetz beinhaltet einen umfassenden Fragenkatalog zu steuerlichen Vorschriften, die Unternehmer bei elektronischen Registrierkassen und anderen Aufzeichnungssystemen beachten müssen. „Für die häufigsten Fragen hat das Bundesfinanzministerium nun ein übersichtliches Nachschlagewerk geschaffen und Unklarheiten aus dem Weg geräumt“, sagt Strunz.
Arbeitsunfall bei der Weihnachtsfeier: Wenn das Fest mit Verletzungen endet
20.11.2024Ein Sturz von der Tanzfläche oder ein verbrannter Finger – auch auf der Weihnachtsfeier können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verletzen. Handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall, und wer haftet? Ecovis-Rechtsanwältin Nicole Golomb in Regensburg klärt auf.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Laut Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind „Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach Paragraph 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen“.
Soweit der Gesetzestext. Im Klartext bedeutet das: Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn ein Unfallereignis einen Bezug zu einer versicherten Tätigkeit hat, also unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, und das Unfallereignis zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.
Wer haftet bei einem Unfall auf der Weihnachtsfeier?
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen grundsätzlich, wenn
- der Veranstaltungszweck der Stärkung des Betriebsklimas und des Zusammenhalts dient,
- die Unternehmensleitung oder Leitung der jeweiligen selbstständigen organisatorischen Einheit die Veranstaltung selbst veranstaltet oder sie zumindest billigt und fördert,
- die Teilnahmemöglichkeit für alle Beschäftigten des jeweiligen Betriebs oder Betriebsteils offensteht.
„Arbeitsunfälle auf der Weihnachtsfeier unterliegen daher grundsätzlich der gesetzlichen Unfallversicherung“, erklärt Nicole Golomb.
Was gilt beim Hin- und Rückweg?
Der Hin- und Rückweg zur Weihnachtsfeier ist grundsätzlich versichert. Allerdings nur der direkte Weg, ohne Umwege. Bilden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fahrgemeinschaften, fallen diese ebenso unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welchen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat ein hoher Alkoholpegel bei den Mitarbeitenden?
Führt übermäßiger Alkoholkonsum zu einem Unfall, kann der Beschäftigte seinen Unfallschutz verlieren. Entscheidend ist, ob die Alkoholisierung die wesentliche Ursache für den Unfall ist. Das ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Was müssen Unternehmer tun, wenn es zum Arbeitsunfall bei der Feier kommt?
Arbeitnehmer sollten einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser entscheidet dann, ob eine hausärztliche Behandlung ausreichend ist oder ob wegen der Schwere der Verletzung eine Heilbehandlung etwa in einem Krankenhaus notwendig ist.
„Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten den Arbeitsunfall auf jeden Fall dokumentieren“, rät Rechtsanwältin Golomb, „und Sie müssen den Arbeitsunfall der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden, wenn er zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder gar zum Tod führt.“
Digitaler Gewerbesteuerbescheid kommt: Fehler schneller erkennen und beheben
20.11.2024Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid schreitet die Digitalisierung voran. Derzeit versenden ihn nur einzelne Kommunen in unterschiedlichen Bundesländern digital. Künftig soll er bundesweit zum Einsatz kommen. Welche Vorteile das für die Finanzverwaltung, Steuerberatung, einzelne Kommunen aber auch die Unternehmen hat, erklärt Ecovis-Steuerberater Benjamin Schuster in Dresden.
Was ist ein Gewerbesteuerbescheid?
Gemeinden erstellen den Gewerbesteuerbescheid erst, wenn der Gewerbesteuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt vorliegt. Im Gewerbesteuermessbescheid wird der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Dieser beträgt 3,5 Prozent des gewerbesteuerlichen Gewinns abzüglich möglicher Freibeträge, Hinzurechnungen und Kürzungen.
Ist ein Unternehmen in mehreren Gemeinden tätig, erlässt das Finanzamt einen Zerlegungsbescheid. Dieser regelt die Verteilung der Gewerbesteuer auf die jeweiligen Gemeinden. In dem Digitalisierungsprojekt, das die Regierung derzeit noch testet, ist der Zerlegungsbescheid eine besondere Herausforderung. Eine flächendeckende Einführung des digitalen Zerlegungsbescheids ist für 2025 vorgesehen.
Vorteile des digitalen Bescheids für Unternehmen
Nach Erlass des Gewerbesteuermessbescheids ist es Aufgabe der jeweiligen Gemeinde, die Gewerbesteuer entsprechend dem festgelegten Hebesatz festzusetzen und den Gewerbesteuerbescheid zu versenden. Bisher erfolgte dieser Vorgang ausschließlich in Papierform. Die Umstellung auf die digitale Version bedeutet daher deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Im Rahmen des Projekts sollen die digitalen Bescheide insgesamt über 600 verschiedene Papierformate in 11.000 Kommunen ersetzen.
Wie erhält man den digitalen Gewerbesteuerbescheid?
Bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung muss bei “Mein ELSTER” der sog. “Elektronische Zustellwunsch” ausgewählt werden.
Der digitale Gewerbesteuerbescheid, der als PDF-Dokument mit eingebettetem XML (PDF/A-3) in das Postfach des ELSTER-Unternehmenskontos zugestellt wird, bietet einen weiteren großen Vorteil: Durch die bundesweit einheitliche Verwendung der XML-Datei wird vor allem die Arbeit der Unternehmen erleichtert, die in mehreren Kommunen tätig werden. Ziel des Projekts ist es, einen rechtssicheren, digitalen Bescheid zur Verfügung zu stellen, der zum einen für den Menschen leichter lesbar wird und zum anderen auch maschinell besser verarbeitet werden kann.
Auch die Steuerberater ziehen daraus den Vorteil, dass sie sofort erkennen können, ob das Finanzamt von dem Bescheid abgewichen ist. „Steuerkanzleien können die Bescheide durch den digitalen Prozess deutlich effizienter prüfen“, sagt Ecovis-Steuerberater Benjamin Schuster aus Dresden. „So können sie auch Fehler der Finanzverwaltung und Kommunen deutlich schneller aufgreifen und zusammen mit dem Mandanten besprechen und beheben“, weiß der Experte. Und: Durch den Prozess können Unternehmer und Steuerberater zudem eine direkte Weiterverarbeitung des Bescheids in den unterschiedlichen Software-Lösungen vornehmen.
Was plant die Regierung?
Der nächste Schritt der Umsetzung ist nun, dass der Gewerbesteuerbescheid flächendeckend digital übermittelt wird. Dabei wird die seit 2022 als Pilotprojekt gestartete Anwendung immer weiter standardisiert und ausgebaut. Die Anzahl der Gemeinden soll dementsprechend kontinuierlich steigen. „Meine Kollegen und ich begrüßen die Entwicklung und hoffen, dass viele dieser Ideen unseren Mandanten die tägliche Arbeit erleichtern“, sagt Benjamin Schuster, „Digitale Bescheide sind nicht nur schneller am Ziel, sondern lassen sich zudem besser verarbeiten“, weiß der Experte.
Auch die Steuer-Softwareanbieter haben reagiert und wollen den digitalen Prozess bis Ende 2024 in ihre Produkte einarbeiten.
Selbstständige Lehrer und Dozenten: Wann besteht eine Versicherungspflicht?
19.11.2024Eine lehrende Tätigkeit an einer Volkshochschule ist nicht zwingend eine selbstständige Tätigkeit. Das bestätigte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 5. November 2024. Was das für Lehrerinnen und Lehrer bedeutet, weiß Ecovis-Rechtsanwältin Adelheid Holme in Landshut.
Der Fall vor dem Bundessozialgericht
Viele Bildungseinrichtungen bieten Schülerinnen und Schülern Vorbereitungskurse auf bevorstehende Abschlussprüfungen an – so auch die klagende Volkshochschule (VHS). Die Unterrichtseinheiten, die zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss dienen, finden in den eigenen Räumlichkeiten der VHS statt und sind zeitlich mit den Dozenten abgestimmt. Diese führen den Unterricht selbstständig durch und senden lediglich regelmäßig Leistungseinschätzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler an die Fachbereichsleitung der VHS.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) sah darin eine abhängige Beschäftigung der Lehrenden. Das Sozialgericht (SG) Hildesheim hob die Bescheide auf. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen wies die Berufung jedoch zurück. Diese Entscheidung begründete das zuständige LSG damit, dass es in der Zeit vor Juni 2022 eine höchstrichterliche Sonderrechtsprechung gab. Nach dieser waren lehrende Tätigkeiten als selbstständige Tätigkeiten zu beurteilen (Urteil vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R). Mit dem Urteil vom 28. Juni 2022 änderte sich die Rechtslage zwar, die geänderten Grundsätze seien jedoch nicht auf Zeiträume vor 2022 übertragbar (B 12 R 3/20 R).
Das Urteil
In seinem aktuellen Urteil vom 5. November 2024 widersprach das Bundessozialgericht (BSG) der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (B 12 BA 3/23 R). Es seien immer die Verhältnisse des Einzelfalls maßgebend. Im vorliegenden Fall seien die Dozenten an der VHS als abhängig Beschäftigte rückwirkend ab 2017 zu beurteilen. Ein Vertrauensschutz bestünde nicht, da es keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung gäbe, wonach eine lehrende Tätigkeit bei einer VHS als selbstständig anzusehen sei.
Was gilt es jetzt beachten?
„Wir empfehlen immer ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Adelheid Holme in Landshut. „Dieser Bescheid ist für alle Sozialversicherungsträger bindend und verschafft Rechtssicherheit“, weiß die Expertin.
Anforderung von Belegen: Was darf das Finanzamt?
18.11.2024Fordern Finanzbehörden steuerrelevante Unterlagen nach § 97 der Abgabenordnung von den Steuerpflichtigen an, müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet werden. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich in seinem Urteil vom 13. August 2024 (IX R 6/23) klargestellt.
Hintergrund: DSGVO
Die Klägerin gab in ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung diverser Immobilien an. Daraufhin verlangte das Finanzamt Kopien der aktuellen Mietverträge, der Nebenkostenabrechnungen sowie der Nachweise über Erhaltungsaufwendungen von ihr. Die Klägerin kam der Forderung des Finanzamts nicht nach. Sie verweigerte die Vorlage der angeforderten Unterlagen mit der Begründung, dass sie die Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen nicht ohne Einwilligung der Mieter an das Finanzamt weiterleiten könne. Ihrer Ansicht nach würde das gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Sie reichte daher lediglich eine selbst angefertigte Aufstellung der Mieteinnahmen und Nebenkosten ein.
Diese selbst angefertigten Aufstellungen der Steuerpflichtigen reichten dem Finanzamt jedoch nicht aus: Mit einem weiteren Schreiben verwies es die Steuerpflichtige auf ihre Mitwirkungspflichten bei der Bearbeitung der Steuererklärung nach den Paragrafen 90, 93 und 97 der Abgabenordnung (AO). Dagegen legte die Klägerin erfolglos Einspruch ein. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt nun recht (IX R 6/23).
So sieht es der BFH
Das Finanzamt darf die Vorlage der Mietverträge von der Klägerin fordern, solange es die Vorgaben der DSGVO einhält. Diese Mitwirkungspflichten regelt AO (Paragraf 97 Abs. 1, S. 1 AO). Steuerpflichtige wie die Vermieterin sind demnach dazu verpflichtet, dem Finanzamt die Unterlagen vorzulegen, wenn es diese fordert. Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen für die Bearbeitung der jeweiligen Steuererklärung oder des jeweiligen steuerlichen Sachverhalts notwendig sind, liegt bei der Verwaltung. Im vorliegenden Fall konnten die selbst angefertigten Aufstellungen der Klägerin die Vorlage der Mietverträge nicht ersetzen.
Der BFH hielt die Zustimmung der Mieter zur Weitergabe der Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen als nicht notwendig. Die Übersendung der Mieterverträge an das Finanzamt verstoße nicht gegen die Regelungen der DSGVO.
Als weitere Begründung nannte der BFH, dass das Finanzamt Dritte erst dann hinzuziehen könne, wenn der Steuerpflichtige selbst keine Auskunft geben kann. Im verhandelten Fall dürfte das Finanzamt also die Mieterinnen und Mieter erst dann kontaktieren, wenn die Vermieterin als Steuerpflichtige nicht alle benötigten Angaben machen kann.
„Geben Steuerpflichtige das erste Mal eine Steuererklärung mit einer Anlage V ab, dann fordert das Finanzamt regelmäßig die Mietverträge an“, sagt Ecovis-Steuerberater Axel Beck in Schwerin. „So will das Finanzamt sichergehen, dass es Fälle, in denen eine Wohnung beispielsweise verbilligt überlassen wird, nicht übersieht“, so der.
Mit einer Kaufpreisaufteilung von Grund und Boden und Gebäuden Steuern sparen
15.11.2024Die deutschen Immobilienpreise sinken weiter. Sollten nun auch die Bauzinsen fallen, könnte es wieder vermehrt zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses mit anschließender Vermietung kommen. Dabei können Immobilienbesitzer Steuern sparen. Grundlage für die Besteuerung des Kaufpreises ist die vertragliche Aufteilung von Grund und Boden sowie von Gebäuden.
Warum ist die Kaufpreisaufteilung notwendig?
Eine der ersten Hürden, vor der Käuferinnen und Käufer einer zu vermietenden Immobilie stehen, ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück. Denn entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung sind beim gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter die Anschaffungskosten für jedes einzelne Wirtschaftsgut zu ermitteln.
Aus steuerlicher Sicht hat die Aufteilung des Kaufpreises weitreichende Folgen: Während der Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegt, können Käufer für Gebäude, Gebäudeteile oder Außenanlagen zur Erzielung von Einkünften Abschreibungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigen.
Daher kommen im Vorfeld eines Erwerbs einer Immobilie folgende Fragen auf: Welcher Anteil des Kaufpreises fällt auf das Gebäude, welcher auf Grund und Boden? Lässt sich dies vertraglich vereinbaren?
Steuertipp: Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag
Die Höhe der Aufteilung des Kaufpreises für Grund und Boden und Gebäude sollten Immobilienerwerber bereits im Kaufvertrag festhalten. Diese Aufteilung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist grundsätzlich die Grundlage der Besteuerung (Finanzgericht München, Urteil vom 10. April 2024, 12 K 861/19).
Ist keine vertragliche Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag festgelegt, wendet die Finanzverwaltung ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises an. Diese Arbeitshilfe ermöglicht es dabei, in einem typisierten Verfahren entweder die Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung in Verträgen oder von Gutachtern zu prüfen.
Laut Finanzgericht (FG) München, kann die Finanzverwaltung nur in Ausnahmefällen von dieser Aufteilung im Kaufvertrag abweichen. Zum Beispiel, wenn die Aufteilung nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint. Nennenswerte Zweifel an der Kaufpreisaufteilung liegen nach Ansicht des FG München nicht vor, wenn die sich aus dem vertraglich vereinbarten Verteilungsmaßstab ergebenen Werte um weniger als zehn Prozent von einer gutachterlichen Wertermittlung abweichen. Entsprechende Abweichungen können demnach als natürliche Marktspanne im Rahmen von Kaufpreisverhandlungen zwischen den Parteien auftreten.
Mit einem Gutachten über die Restnutzungsdauer Steuern sparen
Mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen lässt sich nicht nur der Wert von Grund und Boden und Gebäude, sondern auch die Restnutzungsdauer eines Gebäudes bestimmen. „Das kann den AfA-Satz und folglich die Betriebsausgaben oder Werbungskosten erhöhen, da das Gutachten von der gesetzlich festgeschriebenen Nutzungsdauer von Gebäuden abweicht“, weiß Kristina Hildebrandt, Steuerberaterin bei Ecovis in Göttingen.
Richtsatzsammlung 2023: Mehr Sicherheit für Gewerbetreibende bei anstehenden Betriebsprüfungen?
14.11.2024Im September 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die jährlich erscheinende Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023. Anhand der durchschnittlichen Unternehmenskennzahlen können Betriebsprüfer Unternehmenswerte vergleichen. Aber auch Betriebe profitieren von der Richtsatzsammlung. Warum das so ist, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Anja Lamm in Güstrow.
Wozu dient die Richtsatzsammlung?
Die Finanzverwaltung nutzt die Aufstellung von Durchschnittswerten als Hilfsmittel zur Verprobung und Schätzung von Umsätzen und Gewinnen von Gewerbetreibenden. Insbesondere für Steuerprüfungen und Schätzungen, beispielsweise bei fehlenden oder unvollständigen Buchführungsunterlagen, zieht das Finanzamt die Richtsatzsammlung als Maßstab heran.
Die Richtsätze, die auf Betriebsergebnissen geprüfter Unternehmen basieren, sind Schätzwerte und dienen somit als Orientierungshilfe. Sie sind jedoch für die Buchführung nicht bindend. Die Durschnittsätze können auch von kleineren Betrieben und Einnahmenüberschussrechnern herangezogen werden, sind für Großbetriebe jedoch nicht verwendbar.
Inhalte der Richtsatzsammlung
Die Sammlung enthält repräsentative Richtwerte, aufgeteilt in Branche und Betriebsgröße. Gelistet sind unter anderem spezifische Anhaltspunkte für Gewinnspannen und Umsätze von Handwerks-, Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben.
Die Richtsätze unterscheiden sich unter anderem nach den Kriterien:
- Betriebsgrößenklassen,
- Anzahl der Beschäftigten,
- Verkaufsfläche sowie
- Betriebsart.
Auch regionale Unterschiede und Besonderheiten der einzelnen Branchen wie die Sitzplatzanzahl eines Friseursalons sind in der Richtsatzsammlung berücksichtigt.
Des Weiteren legt das BMF in der Richtsatzsammlung die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, etwa für den Eigenverbrauch, fest. Zum Beispiel müssen Inhaber von Gastronomiebetrieben je nach Umsatz und Geschäftsart einen durchschnittlichen Sachentnahmewert von 2.500 bis 5.000 Euro pro Jahr ansetzen. Die Spanne für Pauschbeträge bei Einzelhändlern im Lebensmittelbereich liegt abhängig von Angebot und Lage bei 1.000 bis 3.000 Euro.
Nutzen der Richtsatzsammlung
Sowohl Betriebsprüfer als auch Steuerfachkräfte und Unternehmen profitieren von der Richtsatzsammlung, denn es hilft sowohl bei der buchhalterischen Beurteilung sowie der Standardisierung und Schätzung der steuerlichen Belastung von Betrieben vergleichbarer Größe und Branche. „Mithilfe der Richtwerte können Unternehmen abwägen, ob die ausgewiesenen Umsätze und Gewinne plausibel erscheinen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Anja Lamm in Güstrow. „So geben sie den Buchhaltern mehr Sicherheit bei einer anstehenden Betriebsprüfung. Für detaillierte Werte in spezifischen Branchen lohnt sich deshalb ein Blick in die vollständige Sammlung“, empfiehlt die Ecovis-Expertin.
Die Richtsatzsammlung 2023 finden Sie auf der BMF-Seite.
Begünstigungstransfer im Erbfall: Was für Erbengemeinschaften gilt
13.11.2024Bislang war ein Begünstigungstransfer im Zuge der Erbauseinandersetzung nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Erbfall möglich. Jetzt hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass ein Begünstigungstransfer unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater und -Wirtschaftsprüfer Peter Knop aus München.
Das Grundprinzip des Begünstigungstransfers
Der Begünstigungstransfer ist die Übertragung von erbschaftsteuerlichen Begünstigungen zwischen Miterben bei einer Erbauseinandersetzung. Darunter fallen zum Beispiel die Steuerbefreiung des Familienheims oder Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen.
Wenn mehrere Personen gemeinsam steuerbegünstigtes Vermögen erben und eine dieser Personen das begünstigte Vermögen im Rahmen der Erbauseinandersetzung vollständig übernimmt, kann sie unter bestimmten Bedingungen die Steuerbegünstigung für das gesamte übernommene Vermögen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die übernehmende Person nicht nur für ihren Anteil, sondern für das gesamte begünstigte Vermögen die Erbschaftsteuerbefreiung geltend machen kann.
Der Begünstigungstransfer erfolgt dabei durch einen Austausch des Vermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Der Fall vor dem Bundesfinanzhof
Im konkreten Fall erbten zwei Brüder jeweils zur Hälfte von ihren Eltern, die im Jahr 2015 kurz hintereinander verstorben waren. Zum Nachlass gehörten unter anderem mehrere Grundstücke sowie eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG-Anteil). Diese übertrugen die Brüder im Jahr 2018 im Rahmen der Erbauseinandersetzung untereinander.
Der KG-Anteil ist begünstigtes Vermögen in der Erbschaftsteuer, für den das Finanzamt einen erbschaftsteuerlichen Verschonungsabschlag gewährt. Unter den Grundstücken befand sich auch das Familienheim. Es kann unter gewissen Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit sein.
Das Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in seinem Urteil vom 15. Mai 2024 (II R 12/21), dass der Begünstigungstransfer im Rahmen der Erbauseinandersetzung für den KG-Anteil nach Paragraph 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) sowie die Steuerbefreiung für das Familienheim (Paragraph 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) auch nach Ablauf des normalerweise geltenden Zeitraums von sechs Monaten möglich ist.
Damit Erbinnen und Erben von dem Begünstigungstransfer profitieren können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Austausch während der Erbauseinandersetzung: Die Erbauseinandersetzung ist der Prozess, in dem das Vermögen einer Erbengemeinschaft zwischen den Erben aufgeteilt wird. Damit der Begünstigungstransfer möglich ist, muss der Austausch der Vermögenswerte noch während der Erbauseinandersetzung stattfinden. Nach der Erbauseinandersetzung, das bedeutet nach der erstmaligen Aufteilung der Nachlassgegenstände, ist ein Begünstigungstransfer nicht mehr möglich.
- Vermögen muss aus dem Nachlass stammen: Das Vermögen, das die übernehmende Person abgibt, muss Teil des Nachlasses sein. Eine Zuzahlung oder Ähnliches zur Aufteilung des Nachlasses ist nicht zulässig.
Was gilt für Erbengemeinschaften?
Der BFH hat in seiner Entscheidung betont, dass die Übertragung im Rahmen der Erbauseinandersetzung nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall unter den Erben erfolgen muss. „In der Praxis kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Das kann dazu führen, dass sich Erbauseinandersetzungen in die Länge ziehen“, weiß Ecovis-Steuerberater Peter Knop. „Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des BFH, dass ein Begünstigungstransfer auch außerhalb der sechsmonatigen Frist möglich ist, sehr begrüßenswert“, sagt der Experte.