Datenschutz
Büroräume abschließen
Löschfristen: Ein Präzedenzfall aus Hamburg zeigt, wie teuer unzureichende Datenlöschung werden kann
Urteil des OLG Dresden: Warum der Datenschutz auch bei Vertragsende nicht vergessen werden darf
Aktenvernichtung
Kennzeichnung: Zutritt nur für berechtigtes Personal
Videoüberwachung und Datenschutz
Prävention ist der beste Schutz vor Datenpannen
Datenschutz beim Gewinnspiel
Passwortgeschützte Bildschirmsperre
Änderungen für Webseitenbetreiber: Aus „TMG“ wird „DDG“ und aus „TTDSG“ wird „TDDDG“ Was hat sich gesetzlich am 14. Mai geändert?
Ansprechpartner
Axel Keller
Rechtsanwalt
Tel.: +49 381 12 88 49 0