Arbeitsrecht
Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es dem Unternehmer jedoch nicht leicht, sich aller Themen eines erfolgreichen Personalmanagements selbst und erfolgreich anzunehmen. Gerade da Gesetzgebung und Rechtsprechung einem ständigen Wandel unterliegen.
Unsere Spezialisten machen nichts Anderes
Um dem ständigen Wandel der politischen Rahmenbedingungen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gerecht zu werden, beschäftigen sich unsere Spezialisten nur mit arbeitsrechtlichen Themen.
Kümmern Sie sich um Ihr „daily business“. Wir erledigen den Rest.
Unser arbeitsrechtliches Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
Ob außergerichtlich oder gerichtlich: Wir sind persönlich für Sie da.
Individualarbeitsrecht
- Arbeitsvertragsrecht (Begründung, Durchführung, Beendigung einschließlich Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen)
- Arbeitspflichten
- Arbeitnehmerentsendung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Lohnzahlungspflichten (Mindestlohngesetz)
- Urlaubsrecht (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsrecht (EFZG)
- Mutterschutz (MuSchG)
- Arbeitszeitrecht
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Jugendarbeitsschutz
- Kündigungsrecht
- Arbeitnehmerüberlassung
Kollektivarbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht (Allgemeinverbindliche Tarifverträge)
- Mitbestimmungsrecht
- Beteiligungsrechte
- Informationsrechte
International? Können wir auch.
Die Globalisierung und internationale Vernetzung der Wirtschaft stellt Unternehmer vor neue Herausforderungen. Gerade im Bereich des Personalmanagements.
Schön zu wissen, einen Partner an seiner Seite zu haben, der Sie nicht nur national sondern auch international betreuen kann. Denn mit uns stehen Ihnen Ecovis-Kollegen aus mehr als 80 Ländern weltweit zur Seite.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir sind für Sie da.