Organhaftung
Wir lassen Sie nicht allein und begleiten Geschäftsführer, Berater und Vorstände bei der Abwehr von persönlichen Haftungsansprüchen
Häufig sehen sich Geschäftsführer und Vorstände von in die Krise geratenen Unternehmen einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Hier beraten wir im insolvenzrechtlichen Vorfeld, indem wir darauf achten, dass sich die organschaftlichen Vertreter von Unternehmen in der Sanierung nicht Haftungsrisiken wegen Insolvenzverschleppung oder dem Risiko der persönlichen Inanspruchnahme aussetzen. Wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie schnelle und kompetente Beratung besonders dringend benötigen. Ihre Sicherheit ist unser Erfolg.