Insolvenzberatung
Rechtsberatung in der Unternehmenskrise
Wir verstehen Unternehmenskrisen als Chance für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Ob sie Unterstützung bei den Verhandlungen mit Ihren Banken benötigen oder die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zur Erhaltung Ihres Unternehmens erforderlich ist, wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierungsberatung zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg aus der Krise.
Bei der Sanierung von Unternehmen können wir auf bewährte Sanierungskonzepte zurückgreifen, die wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeitet haben und ständig fortentwickeln. In einer Vielzahl von Fällen kann durch angemessene Verhandlungen mit den Gläubigern bereits die Insolvenz vermieden oder beseitigt werden.
Wenn eine Sanierung nicht weiterführt, beraten und begleiten wir bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens, der Abwehr von möglichen Haftungsansprüchen und dem unternehmerischen Neustart.
Privatinsolvenz
Auch natürliche Personen können sich in einem Insolvenzverfahren von ihren Verbindlichkeiten befreien und Restschuldbefreiung erlangen. Wir erstellen kurzfristig einen Schuldenbereinigungsplan, führen die Verhandlungen mit den Gläubigern für Sie und stellen dann ggf. einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht.