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Begünstigungstransfer im Erbfall: Was für Erbengemeinschaften gilt
13.11.2024Bislang war ein Begünstigungstransfer im Zuge der Erbauseinandersetzung nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Erbfall möglich. Jetzt hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass ein Begünstigungstransfer unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater und -Wirtschaftsprüfer Peter Knop aus München.
Das Grundprinzip des Begünstigungstransfers
Der Begünstigungstransfer ist die Übertragung von erbschaftsteuerlichen Begünstigungen zwischen Miterben bei einer Erbauseinandersetzung. Darunter fallen zum Beispiel die Steuerbefreiung des Familienheims oder Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen.
Wenn mehrere Personen gemeinsam steuerbegünstigtes Vermögen erben und eine dieser Personen das begünstigte Vermögen im Rahmen der Erbauseinandersetzung vollständig übernimmt, kann sie unter bestimmten Bedingungen die Steuerbegünstigung für das gesamte übernommene Vermögen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die übernehmende Person nicht nur für ihren Anteil, sondern für das gesamte begünstigte Vermögen die Erbschaftsteuerbefreiung geltend machen kann.
Der Begünstigungstransfer erfolgt dabei durch einen Austausch des Vermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung.
Der Fall vor dem Bundesfinanzhof
Im konkreten Fall erbten zwei Brüder jeweils zur Hälfte von ihren Eltern, die im Jahr 2015 kurz hintereinander verstorben waren. Zum Nachlass gehörten unter anderem mehrere Grundstücke sowie eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG-Anteil). Diese übertrugen die Brüder im Jahr 2018 im Rahmen der Erbauseinandersetzung untereinander.
Der KG-Anteil ist begünstigtes Vermögen in der Erbschaftsteuer, für den das Finanzamt einen erbschaftsteuerlichen Verschonungsabschlag gewährt. Unter den Grundstücken befand sich auch das Familienheim. Es kann unter gewissen Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit sein.
Das Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in seinem Urteil vom 15. Mai 2024 (II R 12/21), dass der Begünstigungstransfer im Rahmen der Erbauseinandersetzung für den KG-Anteil nach Paragraph 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) sowie die Steuerbefreiung für das Familienheim (Paragraph 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) auch nach Ablauf des normalerweise geltenden Zeitraums von sechs Monaten möglich ist.
Damit Erbinnen und Erben von dem Begünstigungstransfer profitieren können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Austausch während der Erbauseinandersetzung: Die Erbauseinandersetzung ist der Prozess, in dem das Vermögen einer Erbengemeinschaft zwischen den Erben aufgeteilt wird. Damit der Begünstigungstransfer möglich ist, muss der Austausch der Vermögenswerte noch während der Erbauseinandersetzung stattfinden. Nach der Erbauseinandersetzung, das bedeutet nach der erstmaligen Aufteilung der Nachlassgegenstände, ist ein Begünstigungstransfer nicht mehr möglich.
- Vermögen muss aus dem Nachlass stammen: Das Vermögen, das die übernehmende Person abgibt, muss Teil des Nachlasses sein. Eine Zuzahlung oder Ähnliches zur Aufteilung des Nachlasses ist nicht zulässig.
Was gilt für Erbengemeinschaften?
Der BFH hat in seiner Entscheidung betont, dass die Übertragung im Rahmen der Erbauseinandersetzung nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall unter den Erben erfolgen muss. „In der Praxis kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Das kann dazu führen, dass sich Erbauseinandersetzungen in die Länge ziehen“, weiß Ecovis-Steuerberater Peter Knop. „Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des BFH, dass ein Begünstigungstransfer auch außerhalb der sechsmonatigen Frist möglich ist, sehr begrüßenswert“, sagt der Experte.
ECOVIS info – Ausgabe 4/2024
08.11.2024Im Magazin ECOVIS info 04/2024 lesen Sie:
- Erfolgsgeschichte Klippel: Für den richtigen Klang sorgen (Seite 3)
- Nachhaltigkeit: Beim Betriebsverkauf oder einer Kreditanfrage schauen Käufer und Banken genau hin (Seite 4)
- Niedrigenergiehäuser: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren in Bauvorhaben (Seite 7)
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Wann eine Entnahme aus dem Betrieb zu Steuernachzahlungen führen kann (Seite 8)
- Sonderzahlungen: Boni und Prämien rechtssicher gestalten (Seite 10)
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Das PDF des kompletten Magazins ECOVIS info 04/2024 können Sie hier herunterladen:
Download PDFIn Litauen investieren: Warum sich das für Unternehmen nicht nur steuerlich auszahlt
08.11.2024Offenheit für Innovationen, eine zunehmend digitalisierte Gesellschaft und ein hohes Ausbildungsniveau von Fachkräften: Im vergangenen Jahr haben sich zahlreiche deutsche Unternehmen der Informations- und Finanztechnologien sowie Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen entschieden, nach Litauen zu expandieren. Sie alle profitieren vom positiven Investitionsklima und einer unkomplizierten schnellen Ansiedlung.
Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Deutschland gehört zu den wichtigsten Handelspartnern Litauens und ist ein bedeutender Investor. Im Jahr 2023 stiegen die litauischen Exporte nach Deutschland auf 7,8 Prozent der gesamten Warenausfuhr. Deutschland bleibt die Nummer eins 1 unter den Investoren in Litauen mit einem Investitionsvolumen von 5,7 Milliarden Euro. Für die deutsche Wirtschaft bietet Litauen interessante Investitionsmöglichkeiten – besonders in der IT- oder Finanzbranche, in der Elektro-, Energie- und Medizintechnik sowie bei hochqualitativen Konsumgütern.
Litauen liegt weltweit auf Platz elf, wenn es darum geht, Geschäftstätigkeiten zu erleichtern. Für Großinvestoren bietet Litauen besondere Steuervorteile. So hat etwa die Initiative „Grüner Korridor“ das Ziel, Großprojekten eine schnellere und einfachere Ansiedlung zu ermöglichen. Gefördert werden Projekte im verarbeitenden und produzierenden Gewerbe, der Datenverarbeitung und des Hostings. Voraussetzung für diese Steuervorteile ist eine Investition von mindestens 20 Millionen Euro. Zudem müssen investitionswillige Betriebe für mindestens fünf Jahre wenigstens 150 Vollzeitstellen schaffen. Solche Investoren werden für 20 Jahre von der Körperschaftsteuer befreit.
Zudem gibt es in Litauen sieben freie Wirtschaftszonen (FEZ). Die Investoren erhalten hier besondere Steuervorteile:
- Für die ersten zehn Jahre entfällt die Körperschaftsteuer. Für die nächsten sechs Jahre reduziert sich der der Steuersatz um 50 Prozent auf 7,5 Prozent.
- Die Kapitalertragsteuer und die Immobiliensteuer entfallen.
Einer der größten Fintech-Pools in Europa
Mit 109 erteilten Lizenzen des Zahlungs- und des E-Geld-Instituts ist Litauen das größte Fintech-Zentrum in der EU. Der robuste Rechtsrahmen und ein großer Talentpool machen Litauen zu einem idealen Standort sowohl für schnell wachsende Fintech-Unternehmen als auch für etablierte Finanzinstitute.
Außerdem ist Litauen seit langem ein Zentrum für Kryptowährung und Blockchain-Technologie. Es ist bekannt für seine transparente und geschäftsfreundliche Blockchain-Branche sowie klare Richtlinien und Anforderungen für Virtual Asset Service Provider (VASP)-Antragsteller.
IT in Litauen: Eine Drehscheibe für Innovation und Wachstum
Die Digitalisierung ist in Litauen sehr hoch, nicht nur im privaten Sektor, sondern beispielsweise auch im Bildungs- und Gesundheitswesen. Litauen ist ein Technologiezentrum mit qualifizierten IT-Fachkräften, einem zukunftsorientierten Ansatz für die Talententwicklung, einer hochmodernen digitalen Infrastruktur und einer dynamischen Start-up-Szene.
Vorteil Litauen: Was für Investitionen im Baltikum spricht
Einige weitere Gründe, warum Litauen für deutsche Investoren besonders attraktiv ist:
- Strategische Lage: Litauen liegt zentral in der baltischen Region und bietet leichten Zugang zu den europäischen und östlichen Märkten. Die Nähe zu den großen Märkten in Polen und Skandinavien ist ein entscheidender Vorteil.
- Qualifizierte Arbeitskräfte: Litauen steht weltweit auf Platz eins bei der Verfügbarkeit digitaler Kompetenzen. Litauen hat hoch ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere in Branchen wie IT, Ingenieurwesen und Finanzen.
- Litauisches Steuersystem: Das Steuersystem ist einfach und bietet eine Reihe von Anreizen für Großinvestoren und diejenigen, die Forschung- und Entwicklungs-(F&E-)Aktivitäten durchführen wollen.
- Wachsende Wirtschaft: Litauen liegt beim realen Pro-Kopf-BIP-Wachstum zwischen 2000 und 2020 auf Platz eins in der EU (Eurostat, 2020) und verzeichnet weiterhin ein stetiges Wirtschaftswachstum.
- Schwerpunkt Nachhaltigkeit: Litauen setzt sich für Nachhaltigkeit und grüne Initiativen ein. Dieses Vorgehen entspricht der weltweit zunehmenden Bedeutung von Unternehmensverantwortung und Umweltverantwortung.
- Unterstützendes Investitionsklima: Organisationen wie Invest Lithuania, bieten ausländischen Investoren Unterstützung beim Einholen von Genehmigungen und bei Finanzierungsmöglichkeiten oder geben Einblicke in den lokalen Markt.
Was bietet Ecovis in Litauen investitionswilligen Unternehmen an?
Ecovis in Litauen bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Investoren an. Dazu zählen beispielsweise:
- Unterstützung bei der Unternehmensgründung
- Vertragsrecht und Compliance-Fragen
- Beratung zu Steueroptimierung
- Beratung zu internationalen Steuerfragen und Unterstützung bei der Steuererklärung
- Unterstützung bei der Analyse des litauischen Marktes und der Wettbewerbslandschaft
- Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen
„Mit unseren Leistungen ermöglichen wir deutschen Investoren einen reibungslosen Einstieg in den litauischen Markt“, sagt Inga Karulaitytė-Kvainauskienė, Partnerin und Rechtsanwältin bei ECOVIS ProventusLaw.
Neuer ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge startet im November 2024
07.11.2024Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Deutschen Bürgschaftsbanken einen neuen ERP-Förderkredit ein. Das Programm steht ab November 2024 für Gründungen und Unternehmensnachfolgen zur Verfügung.
Gefälschte Steuerbescheide? So schützen Sie sich!
07.11.2024Die Finanzämter einiger Bundesländer warnen derzeit vor gefälschten Steuerbescheiden per Post. In diesen vermeintlichen Steuerbescheiden verlangen Kriminelle von den Empfängern, dass sie schnell noch fällige Einkommenssteuern per Überweisung nachzahlen. Mit etwas Aufmerksamkeit und Hilfe lässt sich der Betrug aber leicht erkennen.
Wie erkenne ich den Betrug?
Auf den ersten Blick sehen diese Bescheide seriös aus, da Name und Anschrift des Empfängers korrekt angegeben sind. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die typischen Merkmale eines Bescheids falsch sind. Zum Beispiel:
- eine falsche oder unvollständige Steuernummer
- eine falsche angegebene Internetadresse
- Name und Adresse des Finanzamts gibt es nicht
- die Rechtsbehelfsbelehrung kann fehlen
- die angegebene Kontoverbindung ist keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung
- Stempel und Signatur weichen vom Original ab
- die seitliche Signatur am Bescheid ist nicht grün, sondern grau
Ein weiterer Hinweis ist, dass auf den Briefen die Formulierung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland” steht, welche von den Finanzämtern jedoch gar nicht genutzt wird. Zudem fordern die Betrüger oft zur Zahlung innerhalb einer Woche auf – Finanzämter geben normalerweise mehr Zeit.
Einen gefälschten Bescheid erhalten? Das können Sie tun
„Handeln Sie auf keinen Fall voreilig und überprüfen Sie die Angaben auf dem Bescheid sorgfältig“, rät Ecovis-Steuerstrafrechtler Alexander Littich in Landshut. Gibt es keine Kontaktdaten auf früheren Bescheiden, empfiehlt es sich, im Internet nachzuschauen, um das zuständige Finanzamt zu ermitteln. „Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Finanzamt oder Steuerberater auf. Bei begründetem Verdacht auf einen gefälschten Steuerbescheid sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten“, weiß Littich.
Investieren in Immobilien: Das ist aktuell möglich
06.11.2024Wer eine Immobilie besitzt, nach Anlagemöglichkeiten im Markt sucht oder selbst als Bauträger aktiv ist, den treibt derzeit die schwierige Lage am Immobilienmarkt um. Dabei bietet der Markt durchaus Chancen. Welche Bereiche jetzt interessant sein können und für wen, das erklären die Ecovis-Experten.
Gestiegenes Zinsniveau, ein geringes Wachstum, hohe Inflation: Der Immobilienmarkt hat gleich an mehreren Fronten zu kämpfen. Dazu kommen aber auch Unsicherheiten und Sorgen, die auf allen Seiten für Zurückhaltung sorgen. Matthias Laudahn, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock, sagt: „Unsicherheiten bezüglich künftiger Forderungen, der notwendigen energetischen Maßnahmen und zukunftsfähiger Heizsysteme bremsen den Immobilienmarkt zusätzlich aus.“ Dabei gäbe es hinreichend Potenzial auf allen Seiten, ist Laudahn überzeugt: „Je nach finanzieller Ausstattung und Investitionsvorhaben sollten einige unserer Mandanten den Immobilienmarkt nicht vorschnell abschreiben.“
Immobilienvermögen aufbauen
Wer beispielsweise darauf baut, dass die Preise auf dem Markt beziehungsweise in einem bestimmtem Segment langfristig steigen, sollte den Aufbau eines Immobilienvermögens in Betracht ziehen. Denn bei aktuell anziehenden Mieten und gleichzeitig in den meisten Marktsegmenten zurückgegangenen Kaufpreisen kann sich eine Investition nun wieder als sinnvoll erweisen. „Insbesondere Mandanten mit hohem Eigenkapital und starken Rücklagen können gerade jetzt wirklich gut verzinste Immobilien erwerben“, sagt Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing. Dazu kommt, dass bei größeren Immobilienportfolios die Käufergruppe kleiner ist. Wendet sich ein Teil dieser Gruppe, beispielsweise Fonds oder Versicherungen, einer anderen Anlageklasse zu, wirkt sich das noch stärker auf die Preise in diesem Teilbereich aus.
In Bauträgerprojekte investieren
Dazu kommt: Viele Bauträger sind unerwartet dünn finanziert. In Folge stehen derzeit auch Projekte zum Verkauf. „Investoren, die einen langen Atem haben und den Markt gut kennen, können jetzt wirklich interessante Projekte erwerben. Wer hier zuschlägt, der kann die Vorteile aus den geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen nutzen“, sagt Ecovis-Steuerberater Daniel Frischkorn in Berlin mit Blick auf das verabschiedete Wachstumschancengesetz. Denn bei entsprechenden energetischen Baustandards, etwa dem Effizienzhaus 40, lassen sich im ersten vollen Jahr zehn Prozent des Gebäudeanteils sofort abschreiben. „Wenn Sie mit Bauträgern zusammenarbeiten wollen, achten Sie jetzt verstärkt auf die Bonität Ihrer Geschäftspartner“, mahnt Frischkorn.
Für bessere Strukturen sorgen
Wer dagegen auf stagnierende oder fallende Kurse im Markt setzt, hat andere Optionen. „Das spekulative Momentum kommt dann nicht mehr zum Tragen“, erklärt Priglmeier. „Mandanten mit Immobilienbestand können aber stattdessen über eine andere Struktur nachdenken.“ Denn Unternehmen, die ihre Immobilien beispielsweise auf eine Immobilien-GmbH übertragen, können so zumindest von einer günstigeren Besteuerung der laufenden Überschüsse profitieren.
Die Familie im Blick behalten
Gerade familiengeführte Unternehmen haben bei unternehmerischen Entscheidungen oft auch die Familiengeschichte im Blick. Hier ist die Verunsicherung in jüngster Zeit besonders hoch, berichtet Unternehmensberater Priglmeier: „Verkaufen, behalten oder sogar in die Immobilie investieren? Wir raten Mandanten, die sich diese Fragen stellen, ihre Lage realistisch zu evaluieren. An Objekten aus sentimentalen Gründen festzuhalten, kann angesichts der Zinslage richtig teuer werden.“ Stattdessen lohnt der Blick auf die nächste Generation: Niedrigere Bewertungen können beispielsweise bei Übertragungen dazu führen, dass weniger Erbschaftsteuer anfällt. Und die Ecovis-Experten haben noch weitere Tipps. Ecovis-Steuerberater Frischkorn erläutert: „Beachten Sie etwa, dass höhere Mieten zu steigenden Nießbrauchsansätzen führen. Das senkt eine unter Nießbrauch übergebene Immobilie noch zusätzlich im Wert.“
pAV-Reform: Was für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge geplant ist
05.11.2024Am 30. September 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Entwurf für das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) vorgestellt und ein FAQ dazu veröffentlicht. Ziel dieser Reform ist es, das bisherige System der privaten Altersvorsorge zu modernisieren und an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
Vereinfachung und Neuausrichtung der staatlichen Förderung privater Altersvorsorge
Im Zentrum der Reform steht die Einführung von privaten Altersvorsorgeprodukten, die kostengünstig als auch leicht verständlich und transparent sind. Die steuerliche Förderung bleibt im Wesentlichen bestehen: Beiträge zur Altersvorsorge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, während die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase erfolgt.
Der Sonderausgabenabzug nach § 10a des Einkommensteuergesetzes bleibt ebenfalls erhalten. Wie bisher können Steuerpflichtige Eigenbeiträge und Zulagen geltend machen. Auch die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulagenförderung für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird weiterhin durchgeführt.
Das BMF will künftig die bisherige einkommensabhängige Berechnung der Eigenbeiträge durch ein einfacheres System ersetzen. Dabei ist eine der wichtigsten Änderungen die Einführung eines einheitlichen Maximalbetrags für geförderte Eigenbeiträge. Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sparer eine staatliche Zulage bis zu einem festgelegten Maximalbetrag. Künftig wird die staatliche Förderung der Altersvorsorge proportional zu den Eigenbeiträgen erfolgen. „Konkret heißt das: Für jeden gesparten Euro gibt es 20 Cent Grundzulage vom Staat, wobei jährlich maximal 3.000 Euro gefördert werden können. Ab 2030 wird dieser Betrag auf 3.500 Euro erhöht“, erklärt Ecovis-Rentenberater Andreas Islinger in München.
Zulagen und Vorteile für einkommensschwächere Haushalte und Familien
Grund- und Kinderzulagen werden proportional zu den geleisteten Beiträgen vergeben, um höhere Eigenbeiträge stärker zu belohnen und die Sparbereitschaft zu erhöhen. Für jedes Kind erhalten Sparer zusätzlich 25 Cent pro eingezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind. Dies soll Familien besonders entlasten und ihre private Altersvorsorge stärken.
Besonders Menschen mit geringem Einkommen sowie Berufseinsteiger profitieren von zusätzlichen festen Zulagen. „Deswegen kann sich die private Altersvorsorge auch für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen lohnen“, weiß Islinger. Altersvorsorgende mit einem Einkommen bis zu 26.250 Euro erhalten als Unterstützung zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro. Dafür müssen sie nur einen monatlichen Beitrag von zehn Euro auf ihren Altersvorsorgevertrag einzahlen.
Die wesentlichen Bestandteile der Reform sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit bleiben den Anbietern genügend Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.
Fazit: Mehr Chancen, mehr Flexibilität
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge will das BMF neue Möglichkeiten für eine renditestarke und flexible Vorsorge schaffen. Die vereinfachte steuerliche Förderung und bessere Vergleichsmöglichkeiten sollen das Vertrauen in die private Vorsorge stärken und mehr Menschen motivieren, langfristig für das Alter vorzusorgen. „Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Referentenentwurf und die dazugehörigen FAQ in dieser Form tatsächlich umgesetzt werden“, sagt Andreas Islinger.
Unternehmensbewertung bei der Nachfolge: Diese Fallstricke sollten Sie vermeiden
04.11.2024Eine der ersten und wichtigsten Weichenstellungen bei der Unternehmensnachfolge ist die Ermittlung des Unternehmenswertes. Die Antwort auf diese Frage kann maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Nachfolgeprozesses entscheiden. Johannes List kennt die besonderen Herausforderungen und gibt Tipps für die Praxis.
Wann es Steuererleichterungen für energetische Sanierung bei Ratenzahlungen gibt
04.11.2024Wer seine Wohnung oder sein Haus energetisch saniert, kann dabei nicht nur Energie, sondern auch Steuern sparen. „Dafür muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein“, erklärt Doreen Sorge, Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg. Aber was passiert, wenn die letzte Ratenzahlung für Wärmedämmung, Fenstererneuerung oder Co noch nicht fällig war? Darüber hat jetzt das Finanzgericht München entschieden.
Was sind energetische Sanierungen?
Die Kosten für Energie steigen und die Einsparpotenziale im Bereich Wohnen sind hoch wie nie. Viele Wohneigentümer setzen deshalb auf die Modernisierung von Heizung, Lüftung oder Dämmung, um so den Energieverbrauch zu senken. Der Gesetzgeber honoriert das mit Steuerermäßigungen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem Wärmedämmung, Lüftungs- und Heizungsanlagen, Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. „Auch die Kosten für einen Energieberater können Eigentümer berücksichtigen“, ergänzt Doreen Sorge.
Wie lassen sich mit Wärmepumpe und Co Steuern sparen?
Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann von Steuerermäßigungen profitieren. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre: im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im Folgejahr jeweils sieben Prozent (höchstens jeweils 14.000 Euro), im darauffolgenden Jahr sechs Prozent (höchstens 12.000 Euro). „Das bedeutet, dass sich für ein Objekt Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro begünstigen lassen“, sagt Sorge.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Steuerpflichtigen das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Das Gebäude muss in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stehen und bei Beginn der Maßnahmen älter als zehn Jahre sein. Begünstigt werden Maßnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde und die vor den 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Außerdem muss das ausführende Fachunternehmen die energetischen Maßnahmen bescheinigen. „Wer die Steuerermäßigung beantragt, muss zudem eine detaillierte Rechnung in deutscher Sprache vorlegen und die Maßnahme bereits gezahlt haben“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Doreen Sorge. Die Steuerermäßigung ist ausgeschlossen, wenn die Eigentümer die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt haben.
Was gilt bei Ratenzahlungen?
Wer die Kosten für die energetische Sanierung in Raten bezahlt, muss sich gedulden. Denn das Finanzgericht München hat in einem aktuellen Streitfall entschieden, dass das Finanzamt die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen erstmals für das Kalenderjahr gewähren kann, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 8. Dezember 2023, Az. IX R 31/23). „Und das ist erst in dem Jahr der Fall, in dem die Eigentümer die letzte Rate zur Begleichung der Rechnung bezahlt haben“, erläutert Doreen Sorge.
Tipp: Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie die Einsparpotenziale durch energetische Sanierungen in Ihrem Eigenheim.
- Schaffen Sie sich einen Überblick über die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung.
- Achten Sie bei Ratenzahlungen auf den Zeitpunkt der letzten Rate, um Steuersparpotenziale zu nutzen.