Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

Recht - gut beraten in allen Datenschutzfragen

Die rechtlichen Aspekte eines erfolgreichen Datenschutzmanagements im Unternehmen und in der Behörde

Mit Ecovis sind Sie datenschutzrechtlich ganzheitlich beraten

Das Datenschutzrecht hat spätestens mit dem Wirksamwerden der EU-Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 das weite Feld der „Dunkelnormen“ in der Rechtstheorie verlassen und ist mit seiner wirtschaftlichen Gestaltungsmacht und hohen Bußgeldern in das Licht der Öffentlichkeit getreten. Als klassische Querschnittsmaterie berührt das Datenschutzrecht nicht nur alle anderen Rechtsgebiete, sondern aufgrund der teils umfangreichen organisatorischen Anforderungen auch die Gestaltung unternehmensinterner Prozesse und Vertragsbeziehungen zu Kunden und Dienstleistern. Behördliche Auskunftsverlangen zu personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Kunden, Auskunfts- und Datenlöschverlangen von Kunden oder Beschäftigten, Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbrauchervereinen – es kann sehr schnell der Bedarf fachkundiger Beratung entstehen, da die Fristen oft kurz sind. Bei einer festgestellten Schutzverletzung bleiben nur 72 Stunden für eine sachkundige und schadensmindernde Reaktion.
Wir verzahnen als Ecovis die Fachgebiete und Kompetenzen – so sind Sie umfassend beraten.

Praxisbezogene Unterstützung durch externe Datenschutzbeauftragte

Als Datenschutzbeauftragte übernehmen wir für Unternehmen und Behörden die Überwachung interner Prozesse, die Beratung der Geschäftsführung und der Beschäftigten, aber auch eine Mittlerrolle zwischen den Verantwortlichen (das Unternehmen bzw die Behörde), den Betroffenen (diejenigen, deren Daten verarbeitet werden) und den Aufsichtsbehörden (die jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz, das bayrische Landesamt und der Bundesbeauftragte, die Beauftragten der Kirchen und des öffentl.-rechtl. Rundfunks). In fachlicher und persönlicher Unabhängigkeit beraten und unterstützen wir die jeweils verantwortlichen Unternehmer/Behördenleiter als „ihre recht(lich)e Hand“. Wir beraten persönlich und individuell – das schätzen unsere Kunden. Nur mit Checklisten können weder Sie noch wir ein Verfahrensverzeichnis erstellen, noch eine Datenschutzfolgenabschätzung vornehmen oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag gestalten oder prüfen.
So sorgen wir für Handlungssicherheit bei Beschäftigten.

Wir können Datenschutz maßgeschneidert

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Unterstützung von Unternehmen und Behörden, medizinischen und sozialen Einrichtungen, Museen, wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, bei der Unterstützung von Verbänden und Vereinen ebenso wie bei der Beratung lokal tätiger Handwerksbetriebe. Ob Sie wissen wollen, wie gut sie datenschutzrechtlich aufgestellt sind, ob die Webseite „so in Ordnung“ ist oder ob und wie Sie einer Aufsichtsbehörde antworten sollen: wir unterstützen schnell, lösungsorientiert und zuverlässig.

Vermeidung von Bußgeldern durch proaktives Handeln

Die Erfahrung der letzten Jahre hat bewiesen: mit proaktivem und gut beratenem Agieren können Schäden und Bußgelder frühzeitig begrenzt werden. Mit einer auf Erfahrung basierenden schnelle Analyse der Rechtslage, Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen konnten wir bisher für unsere Kunden alle aufsichtsbehördlichen Verfahren bußgeldfrei abschließen. Für uns zählen nicht gewonnene Gerichtsverfahren gegen Aufsichtsbehörden, sondern vermiedene Bußgeldverfahren.
Mit uns sorgen Sie vor.

Compliance ist mehr – wir denken weiter

Die Dokumentation der Umsetzung der Datenschutzanforderungen ist dynamisch. Ständig ergeben sich neue Anforderungen aufgrund neuer Herausforderungen. So haben wir für Kunden ein datenschutzgerechtes Hinweisgebersystem (Whistle-Blower-Hotline) erstellt und prüfen die Meldepflichten bei Schutzverletzungen, auditieren Dienstleister und erstellen Unternehmensaudits zum Nachweis der Angemessenheit der Schutzmaßnahmen bei unseren Kunden.
So wird Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil.

Wir navigieren Sie durch die Dynamik der technischen und rechtlichen Entwicklung

Das Datenschutzrecht ist vergleichsweise jung und dynamisch ohne Vergleich. Wir verfolgen für unsere Kunden die rechtlichen Entwicklungen, aufsichtsbehördlichen Entscheidungen, gerichtlichen Klarstellungen und setzen diese in praktikable Empfehlungen um. Unsere Branchenkenntnisse helfen uns dabei, die Auswirkungen abzuschätzen und unsere Kunden frühzeitig zu sensibilisieren. Auch datenschutzrechtlich neue Instrumente wie Verträge als gemeinsam Verantwortliche oder Datenschutzfolgenabschätzungen und Angemessenheitsbewertungen können wir.

So bleibt Zeit für gründliche Vorbereitungen auf notwendige Umstellungen in wichtigen Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.

Recht –:

  • aktuell
  • spezifisch
  • risikoadäquat
  • lösungsorientiert
  • skalierbar
  • dynamisch

Unsere Beratungsleistungen:

  • externe Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutz-Strategieberatung
  • Compliance Management nach DSGVO
  • Auditierungen von Unternehmen
  • Auditierung von Prozessen
  • Webseiten-Check DSGVO
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • Schulungen für Datenschutzbeauftragte
  • Coaching für Datenschutzbeauftragte
  • Krisenmanagement
  • Datenschutz in Produkten
  • gerichtliche Vertretungen
  • außergerichtliche Vertretungen
  • Vertretung in aufsichtsbehördlichen Verfahren
  • Gutachter und Sachverständige

Aktuelles zum Datenschutzrecht

Urteil des OLG Dresden: Warum der Datenschutz auch bei Vertragsende nicht vergessen werden darf

10.12.2024 | Das Szenario „Datenschutzvorfall“ versucht jedes Unternehmen zu vermeiden. Neben einem möglichen persönlichen Schaden von betroffenen Personen steht zudem ein Bußgeld oder der Verlust des guten Rufes im Raum....


Aktenvernichtung

02.12.2024 | Vertraulichkeit Achten Sie bei der Vernichtung der Daten Ihrer Beschäftigten, Kunden, Patienten und Klienten auf den Inhalt der Dokumente! Kann der Inhalt bei einem unberechtigten Zugriff dem Ansehen...


Kennzeichnung: Zutritt nur für berechtigtes Personal

11.11.2024 | Vertraulichkeit In Unternehmen mit Laufkundschaft oder Terminkunden haben Sie zumindest zeitweise Personen zu Gast, die sich in Ihren Räumlichkeiten aufhalten. Eine permanente Begleitung des Besuches ist wünschenswert, kann...