Bundesarbeitsgericht: Wer Geld für Überstunden will, muss sie nachweisen - Ecovis Rechtsanwälte
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Bundesarbeitsgericht: Wer Geld für Überstunden will, muss sie nachweisen

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Möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden bezahlt bekommen, müssen sie auch künftig nachweisen, dass sie die Überstunden auf Anordnung gemacht haben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 04.05.2022 noch einmal klargestellt. Wie Arbeitgeber das Anhäufen von Überstunden grundsätzlich regeln können, erläutert Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff in Rostock.

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Dr. Gunnar Roloff
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0