Dürfen Arbeitgeber künftig nach dem Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter fragen? - Ecovis Rechtsanwälte
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Dürfen Arbeitgeber künftig nach dem Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter fragen?

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Die Große Koalition will das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern. Demnach dürfen Arbeitgeber von Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig nach dem Impfstatus bezüglich Corona ihrer Mitarbeiter fragen. Das gilt, solange der Bundestag die epidemische Lage feststellt. Wenn die Epidemie nur noch in einzelnen Bundesländern herrscht, dürfen diese anordnen, dass Arbeitgeber entsprechende Nachweise von ihren Mitarbeitenden verlangen können. Welche Auswirkungen die Auskunftspflicht von Mitarbeitenden hat, weiß Ecovis-Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock.

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Dr. Gunnar Roloff
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0