Bundesarbeitsgericht: Kein Erschwerniszuschlag fürs Tragen einer medizinischen Maske - Ecovis Rechtsanwälte
©AndreyPopov — stock.adobe.com

Bundesarbeitsgericht: Kein Erschwerniszuschlag fürs Tragen einer medizinischen Maske

1 min.

Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag, weil sie wegen Corona beim Arbeiten eine medizinische Maske tragen müssen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 20.07.2022 entschieden. „Das Urteil sorgt für Klarheit“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock. Er kennt die Hintergründe.

weiterlesen…

Newsletter abonnieren
Dr. Gunnar Roloff
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0