Dienstleistungen
Prüfung
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung dient dazu, die wirtschaftliche Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit der Genossenschaften zu erhalten und diese damit nachhaltig zu befähigen, ihrem Förderauftrag nachzukommen. Sie unterstützt die Organe der Genossenschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und dient dem Schutz der Interessen der Mitglieder und der Gläubiger der Genossenschaft. Damit trägt die Prüfung zur Verhinderung von Existenzkrisen der Genossenschaft bei, was sich in der im Vergleich zu anderen Rechtsformen extrem niedrigen Insolvenzquote der Genossenschaften niederschlägt.
Die genossenschaftliche Prüfung nach § 53 GenG unterscheidet sich hinsichtlich Zielsetzung, Gegenstand und Umfang der Prüfung deutlich von der Prüfung von Kapitalgesellschaften nach § 316 ff. HGB, die vorrangig als Jahresabschlussprüfung angelegt ist. Zweck der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ist demgegenüber die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dazu sind nach § 53 Absatz 1 GenG die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft zu prüfen. Eine Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt im Rahmen dieser Prüfung nur bei Überschreitung bestimmter, in § 53 Absatz 2 GenG definierter Größenmerkmale. Der Jahresabschluss wird jedoch zumindest in dem Umfang in die genossenschaftliche Pflichtprüfung einbezogen, wie es zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung notwendig ist.
Der ECOVIS Genossenschaftsprüfverband nimmt seine Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich nach den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer und des genossenschaftlichen Prüfungswesens wahr. Durch die Verknüpfung von Prüfung, Betreuung und Beratung durch hochqualifizierte, sachkundige, im Genossenschaftswesen erfahrene Mitarbeiter verschiedener Fachbereiche kann der Verband seinen Mitgliedern eine speziell auf sie zugeschnittene Rundumbetreuung anbieten. Die Mehrfachnutzung der aus der Prüfung und Beratung gewonnenen Erkenntnisse und Daten ermöglicht es, unsere Leistungen nicht nur in hoher Qualität, sondern auch kostengünstig zu erbringen.
Beratung
Agrarberatung / Cross Compliance / Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsämtern
Insbesondere bieten wir:
- Im Bereich der Cross Compliance-Regelungen
- Kontrollansätze bei Cross Compliance-Kontrollen
- Hinweise auf Sanktionierungen
- Hinweise auf Prüfungsschwerpunkte
- Analyse der Kontrollschwerpunkte
- Im Bereich der investiven Förderung
- Informationen zur aktuellen investiven Förderung
- Hinweise zur Umsetzung und Abrechnung der investiven Förderung
- Hinweise zu Änderungsanzeige und Sanktionsregelungen
- Hinweise zu Vor-Ort-Kontrollen
- Aktuelle Informationen zum Stand der Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik
EDV-Beratung
Betriebswirtschaftliche Beratung / Finanzierungsberatung
Wir bieten unseren Mitgliedsgenossenschaften eine umfassende und qualifizierte Beratung in allen zentralen Fragen der Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Unternehmensplanung.
Insbesondere bieten wir für landwirtschaftliche Produktivgenossenschaften, Genossenschaften der vor- und nachgelagerten Bereiche und Wohnungsgenossenschaften folgende Beratung:
- Finanzierungs- und Fördermittelberatung
- Unternehmensanalysen
- Kosten- und Kapazitätsanalysen
- Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
- Erstellung und Auswertung von Betriebsvergleichen
- Unterstützung beim Aufbau einer effizienten, an Ihr Unternehmen angepassten Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung
- Betriebsrelevante Kennzahlenermittlung für Prognoserechnungen
- Prognoserechnungen und darauf aufbauende Entwicklungskonzepte
- Organisationsberatung in Aufbau- und Ablauforganisation
- Um- und Neustrukturierung
- Ausgliederung und/oder Verschmelzung von Tochtergesellschaften
- Kooperationsplanung
- Finanzmanagement
- Krisenmanagement
- Rating-Beratung
- Unterstützung bei der Einführung einer leistungsorientierten Entlohnung
Rechtsberatung
Die rechtliche Beratung unserer Mitglieder gehört zu den satzungsmäßigen Aufgaben unseres Genossenschaftsverbandes. Daher beraten wir sie in allen Rechtsangelegenheiten, die die Führung eines Wirtschaftsunternehmens sowohl für den Betrieb als auch für die handelnden Personen (zB Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführer) mit sich bringt. Gerade der persönliche, unbürokratische und direkte Kontakt und unsere fachlichen Kenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Genossenschaftsrechts, ermöglichen es, Probleme zügig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu lösen.
Insbesondere bieten wir an:
- Arbeitsrecht
- Agrarrecht/Agrarförderrecht
- Baurecht
- Genossenschaftsrecht
- Grundstücksverkehrsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Vereinigungsbedingtes Sonderrecht
- Vertragsrecht
Steuerberatung
Die Steuerberatung unserer Mitglieder gehört zu den satzungsmäßigen Aufgaben unseres Genossenschaftsverbandes. Mit dieser Aufgabe unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Dazu erstellen wir ihnen die Steuererklärungen, betreuen sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen, beraten sie bei steuerlichen Problemen und zeigen ihnen steuerliche Gestaltungen. Ferner sind wir in der Lage, für unsere Mitglieder die Buchführung und die Lohnbuchhaltung zu übernehmen. Weiterhin informieren wir regelmäßig alle Mitglieder in den Infobriefen über aktuelle Gesetzesänderungen und Neuerungen im Steuerrecht.
Gründungsberatung und Gründungsprüfung
- Aufgaben der Vorstände
- Aufgaben der Aufsichtsräte
- Beitritt zu einem gesetzlichen Prüfverband
- Ordnungsmäßigkeit der Satzung
- Plausibilität der Planungsunterlagen
- Beurteilung und Gewährleistung der Belange der Mitglieder
- Beurteilung und Gewährleistung der Belange der Gläubiger