Unternehmer und Privatpersonen
Guter Rat auch in eigener Sache
Auch Unternehmer haben ihre privaten Seiten. Darum werden die Ecovis-Kanzleien nicht nur für Firmen aktiv, sondern sie bieten auch Privatpersonen, die steuerlichen und rechtlichen Rat suchen, ihre Beratungsservices an. Privatkunden sind bei Ecovis keinesfalls Mandanten zweiter Klasse. Das wissen inzwischen etliche Inhaber oder Geschäftsführer mittelständischer Betriebe, für die wir private Steuer- und Rechtsfragen klären und die Einkommensteuerklärungen ausarbeiten.
Manchmal verschwimmen die Grenzen zwischen privaten und unternehmerisch tätigen Steuerzahlern. Beispielweise wird, wer regelmäßig über Internetbörsen Gegenstände verkauft, schnell zum Unternehmer und unterliegt als solcher anderen Besteuerungsregeln. Ecovis betreut zahlreiche private Internethändler, die steuerlich als gewerbetreibende Unternehmer behandelt werden. Im Rahmen spezieller erweiterter Dienstleistungsangebote für Mandantenunternehmen betreut Ecovis auf Wunsch auch deren Mitarbeiter – beispielsweise bei der Einkommensteuerklärung.
Guter Rat auch in eigener Sache
Auch Unternehmer haben ihre privaten Seiten. Darum werden die Ecovis-Kanzleien nicht nur für Firmen aktiv, sondern sie bieten auch Privatpersonen, die steuerlichen und rechtlichen Rat suchen, ihre Beratungsservices an. Privatkunden sind bei Ecovis keinesfalls Mandanten zweiter Klasse. Das wissen inzwischen etliche Inhaber oder Geschäftsführer mittelständischer Betriebe, für die wir private Steuer- und Rechtsfragen klären und die Einkommensteuerklärungen ausarbeiten.
Manchmal verschwimmen die Grenzen zwischen privaten und unternehmerisch tätigen Steuerzahlern. Beispielweise wird, wer regelmäßig über Internetbörsen Gegenstände verkauft, schnell zum Unternehmer und unterliegt als solcher anderen Besteuerungsregeln. Ecovis betreut zahlreiche private Internethändler, die steuerlich als gewerbetreibende Unternehmer behandelt werden.Im Rahmen spezieller erweiterter Dienstleistungsangebote für Mandantenunternehmen betreut Ecovis auf Wunsch auch deren Mitarbeiter – beispielsweise bei der Einkommensteuerklärung.