Nachhaltigkeitsberichtserstattung
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Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Die Zeit läuft.

Künftig müssen Unternehmen in einem Nachhaltigkeitsbericht über „weiche“ Faktoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berichten. Das sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz: CSRD – vor.

Was ein Nachhaltigkeitsbericht beinhalten muss

Unternehmen müssen unter anderem diese Informationen offenlegen:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Nachhaltigkeitsziele
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

mehr zu den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts

Die „doppelte Wesentlichkeit“ der CSRD

Unternehmen müssen darüber berichten,

  • wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit auswirkt (Inside-out-Perspektive) und
  • wie sich die Nachhaltigkeit auf die Entwicklung, die Leistung und die Lage ihres Unternehmens auswirkt (Outside-in-Perspektive).

Ab wann die neuen Regelungen der CSRD gelten

Die Anwendung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung läuft in drei Stufen.

Ab 1. Januar 2024: Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Umsatz über 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig von einer Börsennotierung

Ab Januar 2025: große Unternehmen. Als groß gelten Unternehmen, wenn sie zwei dieser drei Größenkriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
  • Mindestens 250 Beschäftigte

Ab 1. Januar 2026: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen

Corporate Sustainability Reporting Directive

Das sollten Sie dazu wissen: Wie Sie Nachhaltigkeit richtig­ nachweisen,­ erfahren ­Sie­ in­ diesem­ Beitrag­ und­ dem­ ergänzenden­ Interview.

Hier finden Sie unseren aktuellen Flyer als PDF.
 

Sie ­gehören ­zu ­den ­betroffenen­ Unternehmen ­und ­wollen ­sich­ zum Thema Nachhaltigkeitsprüfung und Nachhaltigkeitsberichterstattung beraten ­lassen? Sprechen Sie uns an:

Stephan Jäkel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in Osnabrück
Tel.: +49 541-760 140 0

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Ansprechpartner


Stephan Jäkel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer in Osnabrück
Tel.: +49 541-760 140 0
Saskia Nuxoll
Wirtschaftsprüferin in Osnabrück
Tel.: +49 541-760 140 0