Spannendes Gerichtsurteil: Zwischenhändler für Atemschutzmasken erzielt Erfolg
Obwohl die Corona-Pandemie langsam abzuebben scheint, hält der inflationäre Bezug von Atemschutzmasken durch die Bundesregierung aus der Zeit nach Beginn der Krise immer noch viele Anwälte und Richter auf Trab. Dies hat mitunter erhebliche Auswirkungen auch auf Auseinandersetzungen zwischen Lieferanten in der Lieferkette. Zahlreiche Zwischenhändler warten bis heute unter Verweis auf angeblich minderwertige Produkte auf vereinbarte Kaufpreiszahlungen von ihren Vertragspartnern. Die Folge sind aktuell zahlreiche Klageverfahren.
Die Rechtsanwälte von Ecovis konnten nun in Person des Nürnberger Rechtsanwalts Dr. Daniel Kabey für einen Zwischenhändler von Atemschutzmasken vor dem Landgericht Essen einen beachtlichen Erfolg in erster Instanz erzielen. Der Kaufpreisklage im mittleren sechsstelligen Bereich für die Lieferung von Corona-Atemschutzmasken an einen weiteren Zwischenhändler wurde vollumfänglich stattgegeben und der Abnehmer zur Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verurteilt.
In diesem komplexen Klageverfahren konnten die Rechtsanwälte von Ecovis das Gericht davon überzeugen, dass auch während der Hochphase der Corona-Pandemie jeder Abnehmer von Atemschutzmasken in der Lieferkette die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten in Ansehung der gelieferten Ware uneingeschränkt beachten und sein Unternehmen organisatorisch entsprechend strukturieren muss. Somit sind Kaufverträge über die Lieferung von Atemschutzmasken anhand derselben rechtlichen Kriterien zu bewerten, die auch für sonstige Handelsgeschäfte im unternehmerischen Verkehr gelten.
Sollten Sie rechtliche Unterstützung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen benötigen, die aus Handelsgeschäften resultieren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir vertreten hierbei mit Nachdruck Ihre Interessen!