Datenschutz
Urteil des OLG Dresden: Warum der Datenschutz auch bei Vertragsende nicht vergessen werden darf
Aktenvernichtung
Kennzeichnung: Zutritt nur für berechtigtes Personal
Videoüberwachung und Datenschutz
Prävention ist der beste Schutz vor Datenpannen
Datenschutz beim Gewinnspiel
Passwortgeschützte Bildschirmsperre
Änderungen für Webseitenbetreiber: Aus „TMG“ wird „DDG“ und aus „TTDSG“ wird „TDDDG“ Was hat sich gesetzlich am 14. Mai geändert?
Wie viele Millionen haben Sie heute schon gewonnen? – Die tägliche Gefahr lauert im E-Mailpostfach
Hinweisgeberschutz ist künftig auch für Kommunen und kommunale Unternehmen wichtig
Ansprechpartner
Dr. Larissa von Paulgerg
zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Tel.: +49 89 217516-700