
Datenschutz
Kein uneingeschränkter Einsatz von Microsoft 365
Keine Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an private E-Mail-Adressen
Datenschutz im Unternehmen: Wann sollte der Datenschutzbeauftragte eingebunden werden?
Büroräume abschließen
Löschfristen: Ein Präzedenzfall aus Hamburg zeigt, wie teuer unzureichende Datenlöschung werden kann
Urteil des OLG Dresden: Warum der Datenschutz auch bei Vertragsende nicht vergessen werden darf
Aktenvernichtung
Kennzeichnung: Zutritt nur für berechtigtes Personal
Videoüberwachung und Datenschutz
Prävention ist der beste Schutz vor Datenpannen
Ansprechpartner

Dr. Larissa von Paulgerg
zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Tel.: +49 89 217516-700