Wie ist bei Vertretung eines angestellten Arztes abzurechnen?
Ein interner Vertreter, der Leistungen für einen erkrankten angestellten Vertragsarzt erbringt, darf nicht unter der Lebenslangen Arztnummer des erkrankten Arztes abrechnen. Sonst droht die Rückforderung des Honorars. Der Inhaber einer Praxis mit mehreren angestellten Ärzten hatte vertragsärztliche Leistungen unter der Lebenslangen Arztnummer eines erkrankten angestellten Arztes abgerechnet. Nach einem anonymen Hinweis forderte die Kassenärztliche Vereinigung … Wie ist bei Vertretung eines angestellten Arztes abzurechnen? weiterlesen
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