Krankenhauszukunftsgesetz

Krankenhauszukunftsgesetz

Profitieren Sie von der Milliardenförderung des Bundes und investieren Sie jetzt in die Digitalisierung Ihres Krankenhauses.

Das Investitionsprogramm für moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit

Ende 2020 hat der Gesetzgeber ein neues Investitionsprogramm für die Unterstützung der Digitalisierung in Krankenhäusern verabschiedet.
Seit Januar 2021 stehen die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds nun allen Krankenhäusern zur Verfügung, damit diese in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren können. Mit einem Budget von rund 4,3 Milliarden Euro kann damit die digitale Infrastruktur betreffend, die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden.

Was ist förderfähig?

  • technische und informationstechnische Maßnahmen,
  • personelle und räumliche Investitionen,
  • Beschaffung von notwendigen Nachweisen.

Antragstellung bis zum 31.12.2021

Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Achtung, die Verteilung erfolgt nach dem Prinzip „Wer seinen Antrag zuerst einreicht, wird auch zuerst bedient“.

Es gilt daher so bald wie möglich einen Antrag einzureichen.

Womit kann Ecovis Sie unterstützen?

Ihre Ecovis-Berater stehen Ihnen als Sparringpartner zur Seite.
Wir sind nicht nur im Rahmen der Antragsstellung für Sie da, sondern unterstützen Sie bereits im Vorfeld bei der

  • Durchführung von Entscheidungsanalysen,
  • Durchführung der Bedarfsplananalyse sowie bei der
  • Dokumentation der einzureichenden Nachweise.

Auch im Nachgang sind wir bei der Projektdurchführung als Partner* an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei Ihren individuellen Umsetzungen.

Weitere Informationen zum Krankenhauszukunftsgesetz und wie wir Sie unterstützen können, finden Sie in unserem Flyer.

Da die Antragstellung nach dem Prinzip „first come, first serve“ erfolgt, warten Sie nicht mit der Antragstellung. Gehen Sie da Thema jetzt an.

Gerne unterstützen wir Sie dabei. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder E-Mail.

*Unserer Mitarbeiter mit führenden Funktionen in den Projekten sind bereits zertifiziert zur „Berechtigung nach § 21 Abs. 5 Satz 1 -Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)“