Praxisname: Diese Anforderungen sollten Ärzte beachten
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Praxisname: Diese Anforderungen sollten Ärzte beachten

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Der Name einer Praxis kann Vertrauen erwecken oder auch abschrecken. In diesem Beitrag zeigen wir, warum ein guter Praxisname ein wichtiges Marketinginstrument ist und was Ärztinnen und Ärzte bei der Wahl des Praxisnamens beachten müssen.

Der Name einer ärztlichen Praxis ist eine sichtbare Visitenkarte. Auf dem Praxisschild, im Internet und oft auch bei persönlichen Empfehlungen: Patientinnen und Patienten nehmen den Praxisnamen wahr. Er hat für den Auftritt am Markt also enorme Bedeutung.

Das Berufsrecht bei der Namenswahl beachten

Auf der einen Seite steht bei der Namenswahl die Werbewirksamkeit, auf der anderen Seite das ärztliche Berufsrecht. Wer nur seinen Namen und seine Fachrichtung als Praxisnamen verwendet, informiert sachlich und muss keinen Berufsrechtsverstoß fürchten. Je fantasievoller und werbewirksamer der Name ist, desto größer ist das Risiko, mit dem Werberecht der Ärzte in Konflikt zu geraten. „Anpreisende, irreführende oder vergleichende Namen sind nicht zulässig“, sagt Axel Keller, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock. „BestDoc24“ als Praxis- oder Domainname ist deswegen keine gute Idee, das Gleiche gilt für „DentalDiscount“ oder „Die Spritzenspezialisten“.

Den eigenen Namen verwenden ist dagegen immer möglich. Das hat den Vorteil, dass ein persönlicher Bezug des Patienten zum Arzt schon vor dem ersten Kontakt entsteht. Unpraktisch ist dies allerdings bei größeren Praxen mit mehreren Namen oder bei der Aufnahme eines Partners in die Praxis. Eigennamen sind zudem nicht gut zur Markenbildung geeignet. Sie heben sich nicht von Wettbewerbern ab und lassen sich beim Verkauf der Praxis nicht auf den Übernehmer übertragen.

Einen individuellen Namen finden

Besser geeignet sind Bezeichnungen, die sich auf den Standort oder die Adresse beziehen. „Hier ist allerdings Fingerspitzengefühl gefragt: Während die ,Orthopädie am Schlosspark‘ vertrauenerweckend wirkt, wird die ,Chirurgie am Schlachthof‘ wenig von ihrem Namen profitieren“, sagt Keller. Vorsicht ist geboten bei Ortsnamen, da sie eine Alleinstellung suggerieren können: Orthopädie Ortenburg klingt zwar hübsch, erweckt aber den Eindruck, dass es in Ortenburg eben nur diese eine orthopädische Praxis gibt.

Problematisch ist auch die Verwendung der Bezeichnungen „Klinik“, „Tagesklinik“ und „Praxisklinik“. Unter einer Klinik erwarten Patienten eine stationäre Einrichtung, die dann auch eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung haben muss. Tagesklinik und Praxisklinik können dann verwendet werden, wenn die Praxis tatsächlich über das normale Angebot einer Arztpraxis hin aus so eingerichtet ist, dass nach einem Eingriff die Versorgung über Nacht zumindest möglich ist.

Immer öfter sieht man Kunstnamen als Praxisnamen, häufig mit lateinischem oder englischem Klang. Sie sind zulässig, sofern auch sie nicht irreführend, anpreisend oder marktschreierisch sind. „Bei der Entwicklung eines Kunstnamens können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Achten Sie aber darauf, dass man hört, wie man ihn schreibt, sonst wird die Suche im Internet nach einer Empfehlung schwierig“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Keller.

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