Elektronische Patientenakte – Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Viele Ärzte und Apotheker nutzen auch heute schon intelligente Systeme, die Abläufe und Service verbessern. Die elektronische Patientenakte ist ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft. Für Leistungserbringer bietet das Vor- und Nachteile.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um einen elektronischen Zugriff der Versicherten auf ihre Patientenakte zu ermöglichen. Außerdem lässt sich so ein Kommunikationsweg zwischen behandelnden Ärzten schaffen. Spätestens ab 2021 soll es die elektronische Patientenakte (ePA) geben. Der Zugriff auf die medizinischen Daten soll für die Versicherten mittels einer App möglich sein. Voraussetzung wird sein, dass der Versicherte ausdrücklich sein Einverständnis erklärt.
Was bringt die elektronische Patientenakte?
Bereits bei Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde festgelegt, dass diese die Funktionen „elektronischer Arztbrief“ und „elektronische Patientenakte“ unterstützen muss. Der Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte gehört für Leistungserbringer bereits zum Tagesgeschäft. Mit der ePA soll der Digitalisierungsprozess fortgeführt werden. Neben Neuerungen für die Versicherten würde sie auch Neuerungen für die Leistungserbringer mit sich bringen. Ein Ziel der ePA ist die Schaffung einer fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation, die behandelnden Ärzten und dem Versicherten zur Verfügung stehen soll. Dies bringt den Vorteil einer schnelleren Informationsbeschaffung für die behandelnden Ärzte mit sich. Gleichzeit wird es aber sicherlich zu einem Mehraufwand für die Praxen führen. Denn die ePA ist nicht gleichzusetzen mit der institutionellen Patientenakte, die (gegebenenfalls elektronisch) durch den Leistungserbringer zur Erfüllung seiner Dokumentationspflichten geführt wird. Diese unterliegt weitestgehend der Datenhoheit des Arztes, wohingegen die neue ePA nicht der Dokumentation des behandelnden Arztes dienen soll, sondern die Kommunikation zwischen mehreren Leistungserbringern sowie dem Versicherten zum Ziel hat.
„Die ePA wird daher den Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern verbessern, aber auch einen höheren Bürokratieaufwand für die behandelnden Ärzte mit sich bringen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske in Grafing.
Cornelia Haaske, Steuerberater bei Ecovis in Grafing