E-Rechnung: Was Ärzte und Apotheken wissen sollten
Deutschland plant die Einführung der elektronischen Rechnung, also der E-Rechnung. Damit sollen digitale Vorteile für eine effizientere Rechnungsstellung und ein vereinfachtes Forderungsmanagement genutzt werden. Aber was kommt damit auf Arztpraxen oder Apotheken zu? Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske in Grafing erklärt die Kernpunkte im Interview.
Frau Haaske, künftig soll es nur noch E-Rechnungen geben. Ab wann gilt das und für wen?
Ärzte sind von der Einführung der E-Rechnung doppelt betroffen. Zum einen sollen für B2B-Umsätze ab 1. Januar 2025 für alle Unternehmen elektronische Rechnungen verpflichtend sein, auch für Ärzte. Sie müssen dann Rechnungen, die sie von Lieferanten empfangen, elektronisch verarbeiten können. Geregelt ist das im Wachstumschancengesetz, das Ende August 2023 im Kabinett beschlossen wurde. Zum anderen hat das Kabinett das Digitalgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verabschiedet. Darin ist die Einführung von E-Rechnungen für Selbstzahler und Privatversicherte festgelegt.
Was bringt die Einführung der E-Rechnung?
Der Nutzen aus unserer Sicht ist groß. E-Rechnungen ermöglichen eine medienbruchfreie Verarbeitung. Sie sorgen für verkürzte Durchlaufzeiten, weniger Papierverbrauch und letztendlich für geringere Kosten. Langfristig kann die Einführung der E-Rechnung auch zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr führen.
Was genau ändert sich für Heilberufler und was müssen sie machen?
Bei der E-Rechnung, die Praxen von Lieferanten empfangen, handelt es sich nicht um ein PDF, sondern um einen strukturierten Datensatz, dessen Informationen sich in verschiedene andere Systeme einspeisen lassen. Die neuen Vorgaben bedeuten zunächst einmal Mehrbelastungen. Um eine E-Rechnung zu erstellen oder zu empfangen, müssen sie in geeignete technische Lösungen investieren. Dabei sollten sie auf jeden Fall darauf achten, dass die Software über die entsprechenden Schnittstellen mit den Systemen ihres Steuerberaters kompatibel ist. Dazu kommt der Aufwand, ein solch neues System sicher zu handhaben und mit den eigenen relevanten Daten zu befüllen. Bis alles rundläuft , dauert das. Heilberufler sollten sich also im Laufe des kommenden Jahres für die E-Rechnung rüsten.
Und wie läuft die E-Rechnung für Privatversicherte und Selbstzahler?
Die Gematik GmbH (Nationale Agentur für Digitale Medizin) soll die Dienste und Komponenten in der Telematikinfrastruktur ebenfalls bis 1. Januar 2025 zur Verfügung stellen. Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken und ihre Abrechnungszentren können dann alle Leistungen, die nicht GKV-Leistungen sind, in elektronischer Form abrechnen. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig und sie müssen eine Einwilligung unterschreiben. Tun sie das nicht, müssen die Praxen dann nach wie vor eine Papierrechnung verschicken.
Tipp:
Auf unserer Website zur E-Rechnung halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.