Digitalisierung: Fördermöglichkeiten für eine erfolgreiche Praxis
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Digitalisierung: Fördermöglichkeiten für eine erfolgreiche Praxis

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Die Digitalisierung ist in vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Auch für (Zahn-)Ärzte wird sie immer wichtiger. Doch die Umstellung auf eine digitale Praxis kann teuer sein. Verschiedene Fördermöglichkeiten helfen, die Kosten zu reduzieren und die Digitalisierung voranzutreiben.

Die Digitalisierung in der (Zahn-)Medizin schreitet immer schneller voran und wird für viele Praxen immer wichtiger. Ob digitale Abformungen, CAD-/CAM-Technologie, digitale Röntgenbilder oder Laser- Therapien – die Vorteile liegen auf der Hand: schnellere Arbeitsabläufe, höhere Präzision und eine bessere Patientenversorgung. Doch die Umstellung auf eine digitale Praxis kann auch sehr kostenintensiv sein. „Allerdings gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die (Zahn-)Ärzte auf dem Weg zur digitalen Praxis unterstützen können“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Dominik Perschke in Berlin.

Was gefördert wird

Grundsätzlich gibt es Förderungen für alle Projekte, die zur Digitalisierung der Praxis beitragen. Dazu zählen beispielsweise

  • Investitionen in digitale Röntgengeräte,
  • CAD-/CAM-Systeme oder
  • digitale Abformungen.

„Auch die Anschaffung von Praxis-Software, die die Patientenverwaltung und die Abrechnung digitalisiert, können sich Ärztinnen und Ärzte fördern lassen“, weiß Perschke. Die Voraussetzungen für eine Förderung können je nach Förderprogramm unterschiedlich sein. Generell gilt jedoch, dass die Praxis in Deutschland ansässig sein muss und eine Zulassung als (Zahn-)Arztpraxis haben muss. Zudem müssen Praxisinhaber in der Regel bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Die genaue Höhe der Förderung hängt dabei unter anderem von der Art des geförderten Projekts, dem Unternehmensstandort und der Anzahl der Beschäftigten in der Praxis ab.

Ärztinnen und Ärzte können Fördermittel für die Digitalisierung der (Zahn-)Arztpraxis bei verschiedenen Stellen beantragen. Eine wichtige Anlaufstelle ist dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die verschiedene Förderprogramme für Investitionen in die Digitalisierung im Angebot hat. Auch die Bundesländer und die Europäische Union bieten Förderprogramme für die Digitalisierung an.

Die verschiedenen Schritte zur Förderung

Ein Förderprojekt zur Digitalförderung für (Zahn-)Ärzte kann je nach Förderprogramm und Projekt unterschiedlich ablaufen. Generell gibt es jedoch einige Schritte, die Digitalisierungswillige beachten sollten:

  1. Planung: Bevor Ärztinnen und Ärzte eine Förderung beantragen, ist eine sorgfältige Planung des Projekts notwendig. Dabei sollten sie Ziele, Umsetzung und Kosten genau definieren. Es ist ratsam, mögliche Fragen vor Antragstellung mit einem Fördermittelberater zu besprechen.
  2. Beantragung: Die Förderung ist in der Regel über das jeweilige Förderprogramm zu beantragen. Dazu sind alle notwendigen Unterlagen einzureichen, etwa Digitalisierungsplan, Ist-Soll-Analyse und eine Kostenaufstellung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Wichtig ist jeweils eine schlüssige Gesamtdarstellung. Im Zweifel lehnen die Fördermittelbehörden Anträge meist ab. Daher lohnt es sich, einen Fördermittelfachberater zu beauftragen.
  3. Bewilligung: Ist der Antrag vollständig eingereicht, prüft ihn die Förderstelle. In einem positiven Förderbescheid sind dann auch alle Bedingungen und Auflagen der Förderung festgelegt.
  4. Umsetzung: Nach Bewilligung der Förderung können Mediziner mit der Umsetzung des Projekts beginnen. Dabei sind alle Auflagen und Bedingungen aus dem Förderbescheid zu beachten. Es ist wichtig, alle Maßnahmen und Investitionen nachvollziehbar zu dokumentieren, um im Nachhinein die Verwendung der Fördergelder nachweisen zu können.
  5. Abrechnung: Nach Abschluss des Projekts ist die Verwendung der Fördermittel abzurechnen. Hierfür sind in der Regel ein zahlenmäßiger Nachweis sowie ein vollumfänglicher Sachbericht einzureichen. Die Förderstelle prüft die Abrechnung und zahlt die Fördermittel aus, wenn alle Bedingungen erfüllt wurden.

Digitalförderung für (Zahn-)Ärzte zu beantragen und umzusetzen, kann aufwendig sein. Es lohnt sich aber, sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren und Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen. „Die Erfahrung von Experten erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Umsetzung des Fördervorhabens“, sagt Perschke.

Digitalisierungsförderung: Erfolgreiche Praxisfälle

Je nach Förderprogramm können (Zahn-)Ärzte mit einer Zuschuss-Förderung von 30 bis 50 Prozent der Investitionskosten rechnen. Die Unternehmensberater von Ecovis wissen, wie Fördermittelbeantragung geht.

  1. Ein Kieferorthopäde aus Hamburg plante die Anschaffung eines digitalen 3D-Druckers sowie eines Intraoralscanners. Hierzu hat er gemeinsam mit seinem Ecovis-Berater einen Antrag mit einem konkreten Digitalisierungsplan erstellt: Investition: 3D-Drucksystem & Intraoralscanner

Investitionsvolumen: 56.668 Euro netto

Das Projekt wurde erfolgreich gefördert:

Förderquote: 30 Prozent Förderzuschuss: 17.000 Euro

  1. Ein Zahnarzt aus Berlin wollte mithilfe von Investitionen in digitale Technologien effizientere Prozesse und eine bessere Qualität für seine Patienten erreichen. Zusammen mit Ecovis hat er diese Förderung beantragt:

Investition: Intraoralscanner & CAD-/ CAM-Fräse

Investitionsvolumen: 98.000 Euro netto

Das Projekt wurde erfolgreich gefördert:

Förderquote: 50 Prozent

Förderzuschuss: 49.000 Euro

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