Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Welche Unterschiede Sie kennen sollten
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Welche Unterschiede Sie kennen sollten

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Unscharf verwendet und häufig vermischt: Patientenverfügung, Patientenvollmacht, Vorsorgevollmacht und das Ehegattenvertretungsrecht sind alles rechtliche Instrumente, die dazu dienen, die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung für einen Patienten zu regeln, der selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

Checkliste: Die Unterschiede zwischen Vollmachten und Verfügungen auf einen Blick

Vollmachten und Verfügungen regeln die medizinische Behandlung und Entscheidungsfindung für einen Patienten, die dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Sie unterscheiden sich in Umfang, Anwendungsbereich und den rechtlichen Anforderungen für ihre Gültigkeit.

  Patientenverfügung Patientenvollmacht Vorsorgevollmacht Ehegatten-vertretungsrecht
Definition Dokument, das die medizinischen Wünsche einer Person festlegt, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dokument, das einer anderen Person das Recht einräumt, medizinische Entscheidungen im Namen des Patienten zu treffen. Ein Dokument, das einer anderen Person das Recht einräumt, in verschiedenen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Ein gesetzliches Recht, das dem Ehegatten/Lebenspartner erlaubt, in medizinischen Angelegenheiten im Namen des Partners zu entscheiden, wenn keine anderen rechtlichen Dokumente vorhanden sind.
Anwendungsbereich Medizinische Behandlungen und lebenserhaltende Maßnahmen. Medizinische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung. Medizinische, finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten. Medizinische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung, wenn keine anderen rechtlichen Dokumente vorhanden sind.
Zeitpunkt der Wirksamkeit Tritt in Kraft, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Tritt in Kraft, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Tritt in Kraft, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Tritt in Kraft, wenn die Person nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und keine anderen rechtlichen Dokumente vorhanden sind.
Flexibilität Festgelegte medizinische Wünsche, die von Ärzten und Angehörigen befolgt werden müssen. Ermöglicht es der bevollmächtigten Person, medizinische Entscheidungen im Namen des Patienten zu treffen, die nicht explizit in der Patientenverfügung enthalten sind. Ermöglicht es der bevollmächtigten Person, in verschiedenen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Rechtliche Vertretung nur in medizinischen Angelegenheiten, wenn keine anderen rechtlichen Dokumente vorhanden sind.
Umfang Begrenzt auf medizinische Entscheidungen. Begrenzt auf medizinische Entscheidungen. Umfasst medizinische, finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten. Begrenzt auf medizinische Entscheidungen, wenn keine anderen rechtlichen Dokumente vorhanden sind.

Zeitlich begrenzt (ein Mal im Krankheitsfall, maximal sechs Monate)

Bevollmächtigter Keiner Benannter Vertreter Benannter Vertreter (Ehe-)Partner

 

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